Fällt für meine Erben immer eine Erbschaftssteuer an?

Grundsätzlich fällt für jede Erbschaft und jedes Vermächtnis auch eine Erbschaftsteuer an.

Die entsprechenden Regelungen über Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen vollständig den Bundesländern zu. Für diese hat sie jedoch nur eine sehr geringe Bedeutung, da Ihr Wert nur etwa 0,25 % bis maximal 3 % der jeweiligen Steuereinnahmen ausmacht. Teilweise übersteigen daher bereits die Verwaltungskosten für diese Steuerart die eigentlichen Einnahmen.

Für die Ermittlung der Erbschaftssteuer erfolgt zunächst eine Einteilung der Erben in Steuerkassen in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Für die verschiedenen Steuerklassen gelten unterschiedliche Steuersätze, welche sich wiederum nach der Höhe der Erbschaft richten. Zudem können bestimmte Personengruppe je nach Verwandtschaftsgrad einen Freibetrag in Ansatz bringen für welchen keine Steuer zu entrichten ist.

Sonderregelungen bezüglich der Erbschaftssteuer gelten insbesondere für die Vererbung von Immobilien und Betriebsvermögen.

Zudem gibt es weitere Besonderheiten: Wird beispielsweise eine gemeinnützige Organisation, etwa ein Verein oder eine Stiftung Erbe, fällt keine Erbschaftssteuer an!