IMRT-Strahlentherapie bei Prostatakarzinom medizinisch notwendig
Kosten der Heilbehandlung sind von privater Krankenversicherung zu erstatten.
Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.
Das Landgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die IMRT-Bestrahlung wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung sei und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen sei, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.08.2016
Az.:- 5 O 179/13 –