Kann ich für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein vorgefertigtes Formular verwenden?
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, ein vorgefertigtes Formular zu verwenden.
Bedenken Sie jedoch, dass der Inhalt einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sehr individuell und persönlich sind. Demzufolge kann es hierfür eigentlich kein einheitliches Formular geben. Die öffentlich zugänglichen Vorlagen sind daher häufig einseitig, unklar oder nicht auf dem neusten Stand. Sie können Ihnen im besten Fall Anhaltspunkte geben. Um jedoch sicherzugehen, dass Sie Ihren Willen unmissverständlich mitgeteilt haben, ist es ratsam, einen Notar oder einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.