Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – soll der Senior tätig werden?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen Sicherheit

Aktuell haben 26 % der Bundesbürger in einer Vorsorgevollmacht bestimmt, welche Person für sie Entscheidungen treffen soll, wenn sie es selbst nicht mehr können. Über den Sinn von einer Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung machen sich wenig Deutsche Gedanken. Anwälte für Seniorenrecht helfen!

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung schaffen Sicherheit für den Pflegefall.

Niemand befasst sich gern mit schwerer Krankheit und dem eigenen Tod. Doch was ist, wenn ein Unfall ins Koma führt oder wenn eine Demenz vorliegt?

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie in einem Notfall im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung verfahren werden soll. Es geht dabei um sehr komplexe Themen wie eine auftretende Demenz, eine andere Hirnschädigung, die es unmöglich machen, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, oder eine nicht heilbare Krankheit.

Patientenverfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben

Dabei kommt es auf eine genaue Formulierungen an. „Sätze wie ‚Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ sind zu pauschal“, sagen Anwälte und Ärzte.

Die Verfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben, in die ein Mensch geraten kann, und sie muss Behandlungsmethoden für jede dieser Situationen explizit benennen beziehungsweise ausschließen. Nur dann könnten Mediziner eindeutig auf den Willen eines Patienten schließen, der sich nicht mehr klar artikulieren kann.

Experten raten davon ab, Standardformulare zu verwenden. Wer eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, sollte sich mit Familie, Freunden und ggf. dem Hausarzt beraten. Dieser weiß, welche Behandlungsmethoden in welcher Situation potenziell zum Einsatz kommen. Die Formulierung macht dann der Anwalt.

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht regelmäßig aktualisieren

Weiterhin sollte eine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt eine Verfügung formaljuristisch selbst nach vielen Jahren wirksam. In der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen. Schließlich können sich die Einstellung zu bestimmten Themen ebenso ändern, wie der medizinische Stand.

Die Vorsorgevollmacht regelt vor allem, wer im Namen des Betroffenen handeln darf. Es werden ein oder mehrere Bevollmächtigte benannt, die befugt werden im Notfall, die persönlichen und Vermögensangelegenheiten im Namen des Betroffenen zu regeln.

Dazu gehört auch der Zugriff auf das Vermögen. Dies will schon die Bank, Sparkasse oder Volksbank geregelt wissen. Dies ist notwendig, wenn etwa Rechnungen bezahlt werden müssen und der Betroffene selbst dazu nicht in der Lage ist. Sie schließt aber erst einmal die Entscheidungen, wie die medizinische und pflegerische Behandlung aussehen soll, nicht mit ein.

Erst durch die Ergänzung der Vorsorgevollmacht um eine Patienten- und Betreuungsverfügung wird dies möglich.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gemeinsam erstellen

Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten für „den Fall der Fälle“ ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Dadurch wird verhindert, dass diese wichtigen Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch nicht der eigene Wille Beachtung findet.

Fragen Sie einen Anwalt für Seniorenrecht nach dem besten Weg für ihre Vorstellungen. Die Kosten für die Patientenverfügung sind überschaubar.

Die Patientenverfügung sollte im Notarregister hinterlegt werden – auch dies ist nur mit geringen Kosten verbunden. Der Notar muss dies nicht machen, die Notare wurden nur verpflichtet, das Register zu führen.