Recht der Älteren – Seniorenrecht – Pflegerecht – Heimvertrag
Die demographische Entwicklung führt hin zu 20 Millionen Menschen über 60 Jahre. Diese Menschen haben deutlich andere Interessen als andere Bevölkerungsgruppen.
Das Recht der Älteren oder auch Seniorenrecht beschäftigt sich mit diesen Komplexen. Anwälte für Seniorenrecht sind immer öfter anzutreffen
Bedingt durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt wird der Anteil der über 60-Jährigen in der Bundesrepublik Deutschland ab 2030 fast die Hälfte der Bevölkerung ausmachen.
Diese Situation stellt sowohl den Sozialstaat als auch den Einzelnen vor völlig neue Probleme. So bedeuten zum Beispiel die Lücken in der Rentenfinanzierung wie auch Probleme im Gesundheitswesen für künftige ältere Generationen neue Herausforderungen. Die Pflegeversicherung wird immer wichtiger.
Der Umstand, dass Menschen ab 65 Jahre einer grundlegend veränderten Lebenssituation gegenüberstehen, erfordert häufig professionelle Hilfe in medizinischer, pfllegerischer und rechtlicher Art.
Um in Zukunft nicht unerwartet vor unwägbaren Schwierigkeiten zu stehen, ist es wichtig, den Eintritt in den Ruhestand aktuell schon richtig und sinnvoll zu planen.
Dabei stehen meist folgende Fragen im Raum:
• Wann kann ich in den Ruhestand gehen?
• Wie hoch ist meine Rente oder Pension und die Zusatzversorgung?
• Bringen die mir Regelungen der Rente nach 45 Beitragsjahren etwas?
• Welche Vorsorge ist für meine Gesundheit wichtig?
• Wer trägt die Kosten im Pflegefall?
• Was muss ich in meiner Wohnung, meinem Haus baulich verändern?
• Wie kann ich meinen Nachlass optimal regeln?
• Was bringt eine Patientenverfügung?
Diesen Überlegungen kann sich niemand entziehen.
Um den „Herbst des Lebens“ wirklich genießen zu können, müssen Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden.
Anwälte für Seniorenrecht oder dem Recht der Älteren und Pflegeexperten können einen wesentlichen Beitrag leisten, damit Ihnen im Alter keine Nachteile entstehen.
Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt ab 1.1.2015 viele rechtliche und finanzielle Verbesserungen, die noch allgemein unbekannt sind.
Das 1. Pflegestärkungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen im Leistungsrecht mit sich. Alle Sach- und Geldleistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung werden angepasst. Es geht dabei um rund 4 % Anhebung.
Mit dem Gesetz setzt der Gesetzgeber seinen eingeschlagenen Weg fort, vor allem die häusliche und ambulante Pflege zu stärken und auszubauen. Dazu werden zahlreiche Leistungen flexibilisiert.
Durch die Einführung eines Umwidmungsbetrages können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsan- gebote verwendet werden. Die zusätzlichen Leistungen der Betreuung werden für alle Leistungsberechtigten des SGB XI geöffnet.