…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Durch eine Patientenverfügung können Sie Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen in einer bestimmten medizinischen Situation treffen.
Beispielsweise das Veranlassen oder Unterlassen lebenserhaltenden Maßnahmen, die Anwendung von Schmerzbehandlung, bis hin zu Fragen der Wiederbelebung.
Eine Vorsorgevollmacht sollte dagegen für die Situation getroffen werden, in der man dauerhaft oder auch nur vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder seinen Alltag nicht mehr regeln zu können. Für diesen Fall können Sie sicherstellen, dass durch das Betreuungsgericht kein außen stehender Dritter als Ihr Betreuer bestimmt wird. Sie treffen diese Wahl mit der Vorsorgevollmacht selbst.