Was kann ich tun, wenn der niedergelegte Wille im Testament nicht mehr aktuell ist?
Grundsätzlich gilt, dass das aktuellste Testament gilt. Das heißt, dass sie jederzeit ein neues Testament aufsetzten können.
Achtung: Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie ein Testament gemeinsam mit Ihren Ehegatten oder einen Erbvertrag geschlossen haben.
Zudem sollten Sie sichergehen, dass Ihren Erben das aktuellste Testament auch zugänglich ist.