…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Wenn Sie kein Testament aufgesetzt haben kommt die ,,gesetzliche Erbfolge“ zur Anwendung.
Diese hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die gesetzliche Erbfolge legt eine Verteilung Ihres Nachlasses unter Ihren Angehörigen nach bestimmten Quoten fest. Wenn Sie Ihren Nachlass – egal ob viel oder wenig – jedoch anders verteilen möchten, müssen Sie dies in einem Testament festhalten, denn nur dieses kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Bei der Abwägung, ob Sie ein Testament benötigen und bei einer entsprechenden Erstellung stehen Ihnen unsere Kooperationspartner gern zur Seite.