Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass der Fiskus nicht mitbekommt, wenn Erben Schwarzgeld entdecken.

Eine Erbengemeinschaft hat unversteuertes Geld auf einem Schweizer Konto des Erblassers ausfindig gemacht, ohne Angabe in der Erbschaftssteuererklärung. Ein Erbe mit einem Minianteil fühlt sich übervorteilt. Er erstattet eine Selbstanzeige. Die Miterben erwischt es böse!

Erbengemeinschaften, die sich auf solche Praktiken einlassen, machen sich damit gegenseitig erpressbar. Wenn es morgens klingelt, können es die Steuerfahnder sein.

Auch um Safes wird so mancher Krieg geführt. Ein Erbe räumt nach dem Tod des Erblassers dessen Schließfach bei der Bank. „Es waren nur persönliche Papiere drin,“ erklärt er dann den übrigen Angehörigen. Die glauben das aber nicht – der Erbschaftskrieg ist eröffnet! Wenn Erben Werte im Safe vermuten und einander misstrauen sollten sie diesen immer gemeinsam öffnen.

Neben Geld und Wertsachen kann man aber auch jede Menge Ärger erben. Zum Beispiel wenn der Erblasser mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun haben wollte. Er verfügte jedoch über ein beachtliches Wertpapierdepot bei einer deutschen Bank, das vom Institut pflichtgemäß nach dem Tod dem Finanzamt gemeldet wurde. Für die Erben blieb deshalb nicht mehr viel.

Erben sollten immer daran denken: Ein Judas gibt es in der Sippe immer und der ist naturgemäß der beste Freund der Steuerfahnder.

Wie man Erbkriege vermeidet oder zumindest unbeschadet übersteht und was bei einem Erbfall zu beachten ist, dazu können Sie bei ad-infinitum einholen. Die Beratung wird ausschließlich von ad-infinitum Vertrauensanwälten für Erbrecht/bzw. Steuerrecht durchgeführt.