So werden Erben zu Steuerhinterziehern
Bei der Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen offenbart sich öfter als man gemeinhin denkt, dass dieser einen Teil seines Vermögens auf schwarzen Konten im Ausland deponiert hat.
Jetzt haben die Erben ein Problem!
Der ad-infinitum Vertrauensanwalt Axel Widmaier Fachanwalt für Steuerrecht (Heidelberg) macht das Problem deutlich: „Melden sie das Schwarzgeld dem Finanzamt, drohen Nachversteuerung und Hinterziehungszinsen. Bei einem schwarzen Konto werden die Einkünfte für die letzten 10 Jahre nachversteuert. Zusätzlich sind vielleicht Hinterziehungszinsen zu zahlen. Lediglich ein Bußgeld entfällt, weil Tote „schlecht“ bestraft werden können. Einen erbenden Ehegatten kann es trotzdem erwischen, wenn bei einer Zusammenveranlagung davon ausgegangen werden kann, dass der erbende Ehegatte von den verschwiegenen Einkünften wußte.“
Melden die Hinterbliebenen das schwarze Erbe nicht dem Fiskus und fahren fort, die Vermögenswerte zu verheimlichen, bilden sie automatisch eine steuerliche Hinterziehungsgemeinschaft. Sollte das Finanzamt der Hinterziehungsgemeinschaft später dann doch auf die Schliche kommen, wird es teuer und sie können sogar vor dem Strafrichter landen.
Wie viel Schwarzgeld in Deutschland tatsächlich von Generation zu Generation weitervererbt wird und dem Fiskus dauerhaft entzogen bleibt, ist naturgemäß sehr schwierig zu schätzen. Man kann aber sicher davon ausgehen, dass es ein mehrstelliges Milliardenvermögen sein wird.
ad-infinitum fordert vom Gesetzgeber eine Regelung, die Hinterbliebenen, die ohne eigenes Zutun in den Besitz von Schwarzgeld gelangt sind, der Schritt in die Legalität erleichtert wird. Die Erben welche die Steuerhinterziehung beenden und die ererbten Vermögenswerte offen, ehrlich und umfassend deklarieren, sollten von einer Nachversteuerung verschont bleiben. Zumal es wenig Sinn macht, die Erben stellvertretend für den verstorbenen Steuerhinterzieher zu bestrafen. Erben die sich korrekt verhalten und einen Schlußstrich unter die „schwarze Vergangenheit“ ziehen, müssen belohnt und nicht bestraft werden. Eine solche Regelung würde kurzfristig erhebliche Vermögensbeträge ans Licht bringen, die in der Folge wieder legal investiert werden könnten.
Es liegen aber auch Miliardenvermögen in den diversen Steueroasen, von deren Existenz die Erben nichts wissen oder nicht genug wissen. Wissen die Erben überhaupt nichts von dem gebunkerten Geld, dann verbleibt es für immer bei der Bank im Steuerparadies. Auch wenn Teilwissen vorhanden ist, bleibt das Vermögen meist verloren.
Wer also glaubt mit seinem Schwarzgeld eine clevere Steuersparaktion gestartet zu haben, ist meist doch der Dumme, denn Schwarzgeld ist immer eine Zeitbombe. Irgend wann geht sie hoch.