Lebensversicherung

Was ist die Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung ist darauf ausgerichtet, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt.

Die Lebensversicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten, beispielsweise als reine Risikoabsicherung auf den Todesfall sowie als Kapitalanlage im Zusammenhang mit der Altersvorsorge, bei der zu einem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitpunkt Kapital ausgezahlt wird oder eine Rentenzahlungspflicht des Versicherers bis zum Eintritt des Todes besteht. Auch können mehrere Varianten in einem Versicherungsvertrag verbunden sein, so wie die Risikoabsicherung auf den Todesfall bis zum Renteneintritt, verbunden mit einer lebenslangen Rentenleistung. Die Rentenversicherung sieht Versicherungsschutz in Form von lebenslanger Rente ab Eintritt des Rentenalters vor.

Was sind die Voraussetzungen für die Leistungspflicht der Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung, die neben dem Zweck der Absicherung des Risikos des Todesfalls der versicherten Person auch den der Kapitalanlage und Altersvorsorge hat, kommt in mehreren Varianten vor. Bei der Risikolebensversicherung besteht Versicherungsschutz für den Fall des Todes der versicherten Person. Hingegen kommt bei der kapitalbildenden Versicherung neben dem Versicherungsschutz für den Todesfall dieser auch für den Erlebensfall in Betracht. Bei der Rentenversicherung schließlich zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente, wenn die versicherte Person das Rentenalter erreicht. Häufig sind Kapitallebensversicherungen auch kombiniert und versichern als „gemischte“ Versicherungen eine festgelegte Todesfallsumme sowie eine bestimmte Kapitalleistung, sollte der Todesfall nicht bis zum Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten sein.

Welche Versicherungsleistung erhalte ich?

Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung hat grundsätzlich einen Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalls in Höhe der Versicherungssumme.

Die Höhe der Versicherungssumme der Lebensversicherung ist bei Eintritt des Todesfalles regelmäßig eindeutig geregelt. Anders ist es beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung, wenn die Versicherungssumme bei Ablauf der Versicherung fällig wird, da hier verschiedene Faktoren (z.B. Überschussbeteiligungen oder die Wertentwicklung des Fonds bei der fondsgebundenen Lebensversicherung) berücksichtigt werden, die dem Versicherungsnehmer endgültig erst kurz vor Auszahlung mitgeteilt werden.

Gerade bei Kapitallebensversicherungen, die keine Garantieverzinsung ausweisen, und bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kommt es häufig vor, dass die Versicherungsnehmer mit der Höhe der Versicherungssumme unzufrieden sind, da die Ablaufleistung nicht dem entspricht, was bei der Beratung zum Abschluss der Versicherung in Aussicht gestellt wurde.

Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Lebensversicherung zu überprüfen. Beispielsweise kommen Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung im Rahmen des Abschlusses des Versicherungsvertrages in Betracht, wobei auch die Möglichkeit des Widerrufs oder des Rücktritts geprüft werden sollte.

Welche Schadensersatzmöglichkeiten bestehen?

Aufgrund der Höhe der Versicherungssummen von Lebensversicherungen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Grundlage ist regelmäßig eine geltend gemachte Fehlberatung im Rahmen des Abschlusses des Versicherungsvertrages. Gemäß § 6 VVG n. F. kommen dem Versicherer zahlreiche Beratungspflichten zu, die im Fall der Verletzung zu Schadensersatzpflichten führen. Zu beachten ist hierbei, dass den Versicherungsnehmer zwar die Beweislast für die Pflichtverletzung trifft, dass aber zugleich der Versicherungsvermittler ein Beratungsprotokoll führen muss und dieses für den Fall, dass es ungenügend ausgefüllt ist, zu einer Beweislastumkehr führt.

Welche Möglichkeiten bestehen bei der Leistungsverweigerung der Versicherung?

Das Pendant zu der Schadensersatzforderung des Versicherten ist für den Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten beziehungsweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss der Lebensversicherung nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken für den Versicherer informiert hat. Versicherungen nutzen daher die Möglichkeit der Anfechtung beziehungsweise des Rücktritts, um sich bestehender Leistungspflichten zu entziehen. Betroffene Versicherungsnehmer sollten für diesen Fall grundsätzlich fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da die Hürden für eine entsprechende Vertragsrückgängigmachung durch den Versicherer relativ hoch sind, und somit für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer erfolgreichen Verteidigung besteht.

Welche Risikoausschlüsse bestehen?

Bei der Lebensversicherung, wie bei anderen Versicherungssparten auch, gibt es Risikoausschlüsse in Bezug auf die Versicherungsleistung. Aufgrund dieser erheblichen Auswirkungen für den Versicherungsnehmer der Lebensversicherung sind diese Klauseln daher eng auszulegen. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere die Bestimmung zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Selbsttötung. Wenn sich die versicherte Person bewusst das Leben nimmt, muss die Versicherung die Versicherungssumme nicht ausbezahlen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Selbstmörder den Suizid begeht und sich hierbei in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Von einer solchen ist grundsätzlich auszugehen, wenn beispielsweise bei dem Selbstmörder eine hohe Blutalkoholkonzentration oder eine schwere Depression vorlag und der Suizid in einer akuten depressiven Episode begangen wurde.

Quelle: CLLB Rechtsanwälte
Autor: Rechtsanwalt Christian Luber, Fachanwalt für Versicherungsrecht

fiduziarische Gemeinschaftsstiftung ad-infinitum
treuhänderische Verwaltung und Sitz der Stiftung:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online