Immer alle Versicherungen angeben im Schadensfall!

Ein Unfallversicherer wurde nach der Entscheidung des OLG Koblenz von seiner Leistungsverpflichtung freigestellt, weil der Versicherungsnehmer innerhalb weniger Tage bei mehreren verschiedenen Versicherungen Leistungen aus verschiedenen bestehenden Unfallversicherungen beantragt hatte.

Dabei hatte er jeweils gegenüber den anderen Versicherungen nicht angegeben, dass weitere Unfallversicherungen bestanden. Das Gericht entschied, dass der Versicherungsnehmer seine Pflicht, stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen, verletzt hatte. Dies führte letztlich dazu, dass er von keiner Versicherung Leistungen erhielt.

Autorin:
Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Sonntag
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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