Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist am 1. Januar 2016 die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung in Kraft getreten.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

schedule
13.10.2016 | 15:16h
update
04.12.2024 | 16:21h
person
www.ad-infinitum.online
domain
www.ad-infinitum.online
Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist am 1. Januar 2016 die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung in Kraft getreten.

Einige Änderungen treten erst zum 1.1.2017 in Kraft.

Jetzt wird es langsam richtig wichtig für die Betroffenen: Mit der Einführung des Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) gibt es ab dem 1. Januar 2017 einen völlig neuen, pflegewissenschaftlich begründeten Begutachtungsansatz für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.

Anzeigen

Maßgeblich für die Leistungshöhe ist dann, was eine Person noch selbst erledigen kann und wo sie Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an einer körperlichen Einschränkung leidet.

Die bisherigen Zeitorientierungswerte – Schlagwort Minutenpflege – spielen dann keine Rolle mehr.

Und beachten Sie: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz II ist – unabhängig vom Stichtag fürs Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) – bereits seit Anfang dieses Jahres in die Praxis umzusetzen.

Mit den Betroffenen müssen schon heute Antworten auf Fragen wie diese gefunden werden:

  • Wie muss das laufende Jahr als Vorbereitungsjahr fürs zeitliche Wirksamwerden des PSG II zum 1.1.2017 genutzt werden? Stelle ich den Antrag noch in 2016 oder erst in 2017?
  • Wie definiert sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit den sechs verschiedenen Modulen? Wie erfolgt ihre unterschiedliche Gewichtung? Welche Vorteile ziehe ich aus der neuen Aufteilung?
  • Wie werden die fünf neuen Pflegegrade ermittelt? Wie wirkt sich das neue Begutachtungsassessment aus?
  • Welches Recht ist bei welchem Fall anzuwenden? Für 2016 gilt altes Recht, ab Antragstellung 2017 neues Recht!
  • Wie erfolgt die Überleitung in die künftigen Pflegegrade? Es gibt schon Festlegungen, meistens gibt es einen Pflegegrad mehr als bisher die Pflegestufe!
  • Was ändert sich für Pflegepersonen hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Diese Fragen sind mit den Betroffenen und den Angehörigen zu klären. Dazu sind oft qualifizierte Rechtsanwälte nötig.

Autor:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens
Clayallee 177
14195 Berlin

Telefon: 030-797 82 606
Fax: 030-797 82 607
Internet: https://www.rasteffens.de

Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht

Mitgeteilt durch:
fiduziarische Gemeinschaftsstiftung ad-infinitum
treuhänderische Verwaltung und Sitz der Stiftung:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online

Anzeigen

Impressum
Verantwortlich für den Inhalt:
www.ad-infinitum.online
Datenschutz & Nutzungsbedingungen:
www.ad-infinitum.online
Mobile Webseite per:
WordPress AMP Plugin
Letztes AMPHTML-Update:
04.12.2024 - 16:21:44
Daten- & Cookie-Nutzung: