…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Einige Änderungen treten erst zum 1.1.2017 in Kraft.
Jetzt wird es langsam richtig wichtig für die Betroffenen: Mit der Einführung des Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) gibt es ab dem 1. Januar 2017 einen völlig neuen, pflegewissenschaftlich begründeten Begutachtungsansatz für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.
Maßgeblich für die Leistungshöhe ist dann, was eine Person noch selbst erledigen kann und wo sie Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an einer körperlichen Einschränkung leidet.
Die bisherigen Zeitorientierungswerte – Schlagwort Minutenpflege – spielen dann keine Rolle mehr.
Und beachten Sie: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz II ist – unabhängig vom Stichtag fürs Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) – bereits seit Anfang dieses Jahres in die Praxis umzusetzen.
Mit den Betroffenen müssen schon heute Antworten auf Fragen wie diese gefunden werden:
Diese Fragen sind mit den Betroffenen und den Angehörigen zu klären. Dazu sind oft qualifizierte Rechtsanwälte nötig.
Autor:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens
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