Fehlerhafte Anlageberatung: Besonders Senioren müssen aufpassen
Gerade Senioren sind häufig auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage, die auch noch ein wenig Rendite abwirft. Doch was ihnen die Berater in den Kreditinstituten empfehlen, ist oft haarsträubend.
Auch „Finanztest“ hat die Anlageberatung einiger Banken noch einmal unter die Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt: Senioren sollten auf der Hut sein.
Viele Senioren haben den Wunsch, ihr Erspartes sicher anzulegen und auch noch ein bisschen Gewinn dabei zu erzielen. Sei es für die eigenen Kinder oder Enkel oder um sich im Alter auch noch einen kleinen Traum erfüllen zu können. Die Suche nach einer Geldanlage ist schwierig. Denn die Zinsen sind im Keller, das Sparbuch wirft nichts mehr ab. Also wenden sie sich vertrauensvoll an ihren Bank- oder Finanzberater. Dieses Vertrauen zahlt sich jedoch nicht immer aus. Denn nach wie vor werden gerade Senioren zum Opfer einer Falschberatung und ihr Geld ist am Ende weg.
Wie „Finanztest“ aufzeigt, werden Beteiligungen an geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds, Immobilienfonds und ähnlichen Geldanlagen immer noch gerne an Senioren vermittelt. „Abgesehen davon, dass die meisten dieser Geldanlagen einen spekulativen Charakter haben und damit keineswegs sichere Kapitalanlagen sind, gibt es einen weiteren Grund, warum sie für Senioren ungeeignet sind – die langen Laufzeiten. Laufzeiten von 20 Jahren oder mehr sind bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds keine Seltenheit. Das Geld steckt über einen langen Zeitraum fest und das Ende der Laufzeit erlebt der betagte Anleger möglicherweise gar nicht mehr. Vom hohen Verlustrisiko ganz zu schweigen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Senioren sollten sich also ganz genau informieren, bevor sie sich für eine Geldanlage entscheiden. Für viele kommt dieser Rat zu spät. Sie haben ihr Geld bereits in Kapitalanlagen gesteckt, die einen enttäuschenden Verlauf nehmen. Dennoch muss das investierte Geld nicht verloren sein.
Rechtsanwältin Gaber erklärt: „Die Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das heißt, die Berater müssen eine Geldanlage empfehlen, die zu den Wünschen und Anlagezielen ihres Kunden passt. Außerdem müssen sie auch über die Risiken wie die langen Laufzeiten oder den Totalverlust der Einlage umfassend aufklären. Ebenso müssen auch teils hohe Vermittlungsprovisionen offengelegt werden, damit der Kunde einen möglichen Interessenkonflikt der Bank bei der Anlageberatung erkennen kann. Wurden diese Kriterien nicht erfüllt, können zumeist Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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