…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
SKANDAL: wenn plötzlich ein wildfremder Vormund über ihr Leben entscheidet!
Wussten Sie, dass Ihre Kinder im Krankenhaus vergeblich nach Auskünften zu Ihrem Gesundheitszustand fragen werden, wenn Ihnen etwas zustößt? Selbst wenn Sie hilflos im Krankenbett liegen, dürfen die Ärzte nicht einfach Ihre Angehörigen informieren.
Seniorenrechts-Experten schlagen deshalb Alarm!
„Eine Patientenverfügung wahrt die Selbstbestimmung des Patienten in medizinischen Grenzsituationen“ so der Berliner Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens .
Doch eine aktuelle Umfrage der Deutschen Schlaganfallhilfe zeigt, dass nur rund 54 Prozent der über 65-jährigen Deutschen überhaupt eine Patientenverfügung ausgefertigt haben. Eine erschreckend niedrige Zahl, wenn man sich überlegt, dass uns alle dieses Thema betrifft.
Bettgitter? Beckengurt? Geschlossene Anstalt?
Doch wie sieht es mit Ihnen aus? Als Rechtsanwalt für Seniorenrecht weiß ich, dass es bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung viele Unsicherheiten gibt, aber glauben Sie mir:
Besser, Sie befassen sich jetzt damit, als später Menschen ausgeliefert zu sein, die Sie bestenfalls nicht kennen und von denen Sie schlimmstenfalls befürchten müssen, dass sie nicht zu Ihrem Wohle handeln. Das Vormundschaftsgericht wird dann einen fremden Vormund einsetzen.
Folgende Fragen sollte man sich stellen:
Wozu eine Patientenverfügung gut ist und worauf Sie unbedingt achten müssen…
Wie Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht aufsetzen und vermeiden, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellt…
Was es mit einer Betreuungsverfügung auf sich hat und warum diese Form der Vollmacht nicht immer geeignet ist…
Wie Sie Fallstricke bei einer Bankvollmacht vermeiden können…
Handschriftlich, beglaubigt oder beurkundet?? Wann Sie bei der Ausstellung einer Vollmacht unbedingt einen Notar brauchen – und wann nicht…
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Seniorenrecht beraten!!
Autor:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens
Clayallee 177
14195 Berlin
Telefon 030-797 82 606
Telefax 030-797 82 607
http://www.rasteffens.de
Rechtsanwalt Steffens ist gelistet in der BSZ e.V. TopListe Seniorenrecht
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