VERSICHERUNGEN: WEITERE MUSTERKLAGE GEGEN PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Viele Private Krankenversicherungen lehnen die Übernahme von Erstattungen im Bereich der Augenoperationen grundsätzlich ab. Jedoch sprechen mehrere Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten bis hin zu Oberlandesgerichten für eine eben solche Erstattungspflicht bei Patienten von Privaten Krankenversicherungen.
Versicherungsnehmer sind enttäuscht und fragen nach ihren Handlungsoptionen.
Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten zu erstatten.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK / Augenlasern oder Clear-Lens-Exchange / Linsenaustausch) durch die privaten Krankenversicherungen ist die Definition der Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Besserung dieser Krankheit bei der gewünschten Behandlung. Beide Kriterien werden bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit von der Rechtsprechung grundsätzlich bejaht. Sowohl die Kurz-, als auch die Weitsichtigkeit stellen eine Abweichung von der normalen Sehfähigkeit dar. Beim Krankheitsbegriff spielt es generell keine Rolle, wie stark die Fehlsichtigkeit ist. Dass die Behandlung dieser Fehlsichtigkeit mittels Augenoperation zur Besserung, idealerweise zur Heilung führt, ist wissenschaftlich erwiesen.
Versicherungsgesellschaften versuchen, sich ihrer Leistungspflicht durch diverse, unserer Erfahrung nach nicht stichhaltige, Argumente zu entziehen. Einer unserer Mandanten ließ sich hiervon nicht beirren und erteilte den Auftrag zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Patienten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
Für die Einschätzung der Erfolgsaussichten ist immer die individuelle Prüfung der Voraussetzungen der Behandlung erforderlich. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass nach überwiegender Rechtsprechung von einer Kostenübernahmepflicht der Privaten Krankenversicherungen bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit auszugehen ist, so dass die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Private Krankenversicherung bei deren Ablehnung der Kostenerstattung als gut zu bewerten sind.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.
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