Berücksichtigung des Einkommens von Familienangehörigen bei Grundsicherung

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Berücksichtigung des Einkommens von Familienangehörigen bei Grundsicherung

Wenn Familienangehörige in einer familiären Gemeinschaft zusammenleben, d. h. es erwartet werden kann, dass sie aus einem Topf wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und das Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden.

Es darf nur derjenige nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, der tatsächlich nicht unterstützt wird.

Autor:
Rechtsanwalt
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth

Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
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