Unpünktliche Mietzahlung als Kündigungsgrund bei Zahlung durch das Jobcenter?
Der BGH hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das Jobcenter die Miete zu spät zahlt, dieses Verschulden grundsätzlich nicht dem Mieter zuzurechnen ist.
Der Vermieter kann also mit dieser Begründung nicht kündigen. Eine Behörde wie das Jobcenter, die im Rahmen der Daseinsvorsorge Leistungen erbringt, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters. Allerdings kann sich aus der Gesamtabwägung aller Gründe ergeben, dass eine Kündigung doch möglich ist.
Autor:
Rechtsanwalt
Philipp Krasa
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