Unterhalt beim Wechselmodell

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Unterhalt beim Wechselmodell

Wenn ein Wechselmodell vorliegt, haben beide Elternteile für den Kindesunterhalt einzustehen.

Der Bedarf des Kindes ist höher als wenn das Kind nur bei einem Elternteil wohnt. Berechnet wird der Unterhaltsanspruch daher nach dem Einkommen beider Eltern. Hinzugerechnet werden auch sich daraus ergebende erhöhte Mehrkosten, vor allem Wohn- und Fahrtkosten.

Autorin:
Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Sonntag
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth

Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
E-mail: recht@ra-sonntag.de
Internet: www.ra-sonntag.de

Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht

 

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