Kapitalanlagen für „AD-Kunden“. Eine Schande für die Finanzbranche.
Es ist erstaunlich, dass die viele Kapitalanleger darunter besonders die Senioren, daran glauben, dass der Anlageberater ausschließlich in ihrem Interesse handle. Wenn das so wäre, dann würde nicht die Sicherheit der Altersversorgung von Millionen Familien auf dem Spiel stehen.
Alle Kapitalanlagen tragen ein gewisses Risiko in sich. Aktien, Anleihen, Investmentfonds können an Wert verlieren. Wenn die Marktbedingungen entsprechend schlecht sind ist sogar der Totalverlust möglich.
Die Finanzbranche hat seit einiger Zeit die Senioren als lukrative Zielgruppe ausgemacht. Man hat erkannt, dass die Menschen die in den 30er bis 50er Jahren aufgewachsen sind gelernt haben, höflich und vertrauensvoll zu sein. Ihnen fällt es in der Regel nicht leicht „Nein“ zu sagen. Diese Menschen können bei unerbetenen Anrufen nicht einfach den Hörer auflegen und werden somit leichter zu Opfern.
Wir haben dies bei vielen Lehman- und Schiffsfonds Anlegern festgestellt sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Da wurde von einigen Sparkassen und Banken ganz gezielt die ältere Kundschaft angerufen und in diese Anlagen gedrängt. In Bankerkreisen wurden sie als „AD-Kunden“, alt und doof bezeichnet.
Die Senioren welche bei einer Kapitalanlage Geld verloren haben, geben sich an dem Verlust oft selbst die Schuld. Sie reden auch mit ihren Angehörigen nicht darüber, weil sie befürchten man würde ihnen die geistige Fähigkeit absprechen sich selbst um ihre eigenen finanziellen Angelegenheiten kümmern zu können.
Mit skrupellosen Geschäftspraktiken, die speziell auf Senioren zielen, macht die Finanzbranche hier Kasse. Der BSZ® e.V. wird diesem Thema auf seinen Internetseiten insbesondere auch auf www.ad-infinitum.online ab sofort die notwendige Priorität einräumen.
Mit einer ausführlichen Berichterstattung wollen wir Senioren informieren und vor Betrug schützen. Denn ein informierter Senior ist weniger gefährdet Opfer eines Kapitalanlagebetrugs zu werden.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der BSZ e.V. endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der BSZ e.V. verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen: