gibt es einen Teil des Reisepreises zurück? – …gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Viele Menschen freuen sich, wenn sie als Statisten eines Spielfilms oder einer Serie auftauchen. Im vorliegenden Fall hatte sich jedoch ein Teilnehmer einer Kreuzfahrtreise über Dreharbeiten auf seinem Schiff geärgert und eine Minderung des Reisepreises verlangt.
Gedreht worden war für eine Fernsehserie. Das Landgericht Bonn hat festgestellt, dass die Belästigung durch die Dreharbeiten die Grenze der Unannehmlichkeit für Reisende nicht überschritten hat. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn auf einem Kreuzfahrtschiff Dreharbeiten für einen Film bzw. eine Fernsehserie stattfinden. Dies müssen Reisende hinnehmen.
Etwas anderes wäre es natürlich gewesen, wenn das Fernsehteam mit den Dreharbeiten einen Großteil des Schiffes so belegt hätten, dass ein freies Bewegen auf dem Schiff nicht mehr möglich gewesen wäre. Auch hat das Gericht festgestellt, dass der Reiseveranstalter hierüber nicht vor Antritt der Reise hätte informieren müssen.
Autor:
Rechtsanwalt
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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