10 Jahre Elterngeld – kein Anlass zum Jubel

Zum 10-jährigen „Jubiläum“ des Elterngeldes lobt das Familienministerium diese Leistung als „vollen Erfolg“, der einen „Richtungswechsel“ markiere (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30.12.2016). Vom gleichen Ministerium wurde bei Einführung eine Zielvorgabe gemacht, nach der eine Erhöhung der Geburtenrate auf 1,7 bis 2015 erreicht werden sollte (1).

Dazu stellt Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verband Familienarbeit e.V., fest: „Ein behaupteter Erfolg ist zu messen an den Zielvorgaben, die anfangs formuliert wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd. In den ersten 6 Geltungsjahren erfolgte kein Anstieg der Geburtenrate. Erst zwischen 2012 und 2015 gab es einen merklicher Anstieg von 1,38 auf 1,5. Das fällt aber in den Zeitraum, in dem das inzwischen wieder abgeschaffte Betreuungsgeld für von den Eltern selbst betreute ein- und zweijährige Kinder gewährt wurde. Damit stellt sich die Frage, ob das Betreuungsgeld nicht einen größeren Effekt auf die Geburtenrate hatte als das Elterngeld.

Angesichts des geringen Betreuungsgeld-Betrages mag dieser Gedanke zunächst abwegig erscheinen. Aber dieses Geld brachte für die meisten Eltern einen zwar kleinen aber echten Gewinn mit Erhöhung ihrer Wahlfreiheit. Beim Elterngeld war das anders. Davon hatte nur die Minderheit der gutverdienenden Eltern mit erstem Kind einen Vorteil. Die Mehrheit (junge Eltern, Mehr-KindEltern) profitierten dagegen nicht oder hatten sogar erhebliche Nachteile gegenüber dem zuvor gezahlten Erziehungsgeld. Denn das Elterngeld wird nur ein Jahr gezahlt, während es das frühere Erziehungsgeld zwei Jahre gab. – Da dem Vorteil für einen Teil der Eltern erhebliche Nachteile für andere gegenüberstehen, war von vornherein vom Elterngeld kein positiver Effekt auf die Geburtenrate zu erwarten – entgegen den vollmundigen Erklärungen aus dem Familienministerium.

Sollte der geringe Geburtenanstieg zwischen 2012 und 2015 ein Effekt des Betreuungsgeldes gewesen sein, wäre ab 2016 oder 2017 wegen dessen Wegfalls wieder ein Rückgang zu erwarten. Das wäre dann ein Hinweis dafür, dass selbst eine kleine Leistung, die den Eltern direkt zugute kommt, mehr bewirkt als ein teuer finanzierter „Richtungswechsel“, der die Eltern in die vorgegebene Richtung einer außerhäuslichen Betreuung drängt und sie damit bevormundet. Wir haben also allen Grund, die künftige Entwicklung aufmerksam zu beobachten. – Da das Betreuungsgeld in Bayern als einzigem Bundesland weitergezahlt wird, müsste der günstige Effekt dort erhalten bleiben. Sollten sich also die Zahlen in Bayern anders entwickeln als im Rest des Bundesgebietes, wäre das ein weiterer Hinweis auf Erfolg und Misserfolg verschiedener familienpolitischer Maßnahmen.“

(1) „Perspektiven für eine nachhaltige Familienpolitik“, BMFSFJ, 2005, S. 3

Quelle: Pressemeldung vom 07.01.2017

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