Kostenerstattung bei LASIK statt Brille.
BSZ e.V. Vertrauensanwälte sehen gute Erfolgsaussichten für Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Privaten Krankenversicherungen
Patient erhält nach gerichtlichem Vergleich vor dem Amtsgericht Köln von seiner Krankenkasse Kosten in Höhe von € 3.500,00 für LASIK OP erstattet. Vor Einreichung der Klage lehnte die Krankenkasse eine Erstattung ab.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Privaten Krankenversicherungen der Patienten weigern sich oft, diese Kosten zu übernehmen.
Es kann sich daher für die Patienten lohnen, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. In einem zuletzt vor dem Amtsgericht Köln geführten Verfahren wurden dem Patienten nach im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit seiner Versicherung mehr als 70% seiner Kosten für die Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich gelohnt.
Dieser Erfolg macht Patienten Mut, gegenüber den Privaten Krankenversicherungen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben.
Besteht auf Seiten des Patienten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.
Auch Sie wollen den Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Betroffene können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Krankenkasse von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Krankenkasse anschließen.
Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Krankenversicherung durchzusetzen. Der BSZ e.V. empfiehlt Betroffenen sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Versicherten einsetzen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Krankenkasse können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllb
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