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Verträge können widerrufen werden und sind oft unwirksam. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Geschädigte.
In den letzten Tagen melden sich immer mehr Senioren bei der Kanzlei CLLB, die berichten, von der Euro Assist49 eine Rechnung über € 209,70 erhalten zu haben, obwohl sie dort nie etwas bestellt haben. Bei der Euro Assist49 handelt es sich um einen Lotto- und damit Glücksspielanbieter.
Mit dem Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass sie einen Lottovertrag abgeschlossen hätten, der für die nächsten drei Monate jeweils € 69,90 kosten soll. Auffallend ist, dass in den Schreiben oftmals schon die Kontonummer der vermeintlichen „Kunden“ eingetragen ist, obwohl diese nie mitgeteilt wurde.
Dank dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass am 09.10.2013 in Kraft getreten ist, kommen Glückspielverträge nur dann wirksam zu Stande, wenn diese nach telefonischem Kontakt nochmal schriftlich bestätigt werden. Schon aus diesem Grund dürften die behaupteten Forderungen der Euro Assist 49 leicht abzuwenden sein.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB raten allen Betroffenen, ihre Banken zu informieren, damit keine Abbuchungen von Seiten der Euro Assist 49 vorgenommen werden können. Da der Sitz der Euro Assist Ltd. in der Türkei ist, kann bei etwaigen Klageforderungen immer Prozesskostensicherheit gefordert werden. Geschädigte sollten zudem den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westphalen über die Vorgänge informieren und sich auf jeden Fall gegen die behaupteten Forderungen wehren.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte raten Geschädigten der Euro Assist 49, ihre Ansprüche von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Auch Sie wollen den Vorgang professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Betroffene von Euro Assist 49 können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Achtung Falle von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Achtung Falle anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Achtung Falle kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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