Was tun, wenn die Krankenversicherung die Leistung verweigert?
Wer mit einer Krankheit zu kämpfen hat und krankenversichert ist, denkt eigentlich nicht daran, dass ihm seine Krankenkasse für eventuell notwendig werdende medizinische Leistungen die Kostenübernahme verweigern könnte. Dies passiert aber öfter als man gemeinhin denkt.
Wer krank ist, möchte sich nicht auch noch Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen müssen. Aber genau das passiert täglich vielen Versicherten. Die Begründung warum die Leistung verweigert wird, ist oft nicht nachvollziehbar und mit Floskeln aus dem Werbeprospekt der Kasse bestückt. Oft ist das Ablehnungsschreiben ein Textbaustein aus dem Datenverabeitungs-Ablehnungs-Programm der Versicherung.
Beispiel:
„Sehr geehrter Herr……… eine Kostenübernahme für die von Ihnen beantragte Untersuchung ist leider nicht möglich. Als Mitglied unserer Kasse können Sie sicher sein, die medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Gesundheit als Vertragsleistung zu erhalten. Dabei vertrauen wir nicht nur auf herkömmliche Methoden, sondern stehen auch neuen Behandlungsmaßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Dies gilt insbesondere, wenn vertragsärztliche Methoden bereits ausgeschöpft wurden. Usw., usw……….“
Das ist reine Werbe-Lyrik bei welcher der Betroffene Patient sich gelinde gesagt auf den Arm genommen fühlt. Die Anspruchsverweigerung hat nach Meinung des Autors ausschließlich finanzielle Gründe.
Horst Roosen, 76 Jahre alt, Krebspatient und Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ hat die Erfahrung gemacht, dass eigener Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, auch wenn er fachlich und sachlich sauber begründet ist, alle geforderten medizinischen Unterlagen eingereicht wurden und flankierend auch noch von den behandelnden Ärzten unterstützt wird, an der Ablehnung nichts ändert.
Wem als Versicherten eine Leistung verweigert wurde, kann natürlich seiner Krankenkasse einen Brief schreiben und Gründe aufführen, warum er glaubt, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist und um erneute Prüfung bitten. Er kann jede Menge medizinischer Unterlagen, Röntgenergebnisse, Laborergebnisse, Arztbriefe usw. beifügen, der Versicherer wird in der Regel trotzdem bei seiner ablehnenden Haltung bleiben.
In medizinischen Kreisen kennt man ganz genau jene Krankenkassen die schnell ablehnen, in der Hoffnung, dass der Versicherte sich nicht wehrt. Diese Vorgehensweise hat System. So werden Kosten gedrückt auf Kosten der Versicherten. Roosen glaubt, dass noch nicht einmal 10% der Versicherten die von ihrer Krankenkasse einen ablehnenden Bescheid erhalten, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen. Ein gutes Geschäft für die betreffenden Krankenkassen.
„Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt Roosen.
Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.
Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.
Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
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