Cannabis auf Rezept: BSZ e.V. und die Selbsthilfegemeinschaft versicherung-zahlt-nicht.net rufen gemeinsame Interessengemeinschaft ins Leben!
Bundestag beschließt Cannabis auf Rezept! Krankenkassen übernehmen Kosten!
Der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein) ruft zusammen mir der Selbsthilfegemeinschaft versicherung-zahlt-nicht.net die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept ins Leben. Die Arbeitsgemeinschaft hat die Interessengemeinschaft Cannabis auf Rezept gegründet damit Kranke zu ihrem Recht kommen.
Der Bundestag hat vor kurzem beschlossen, dass Kranke zukünftig Cannabis auf Rezept erhalten dürfen und dieses sogar von der Krankenkasse erstattet werden kann.
Hiermit wird in Zukunft für betroffene Patienten wohl keine Ausnahmeerlaubnis mehr für Cannabis, die bisher ca. 1.000 Patienten in Deutschland hatten, erforderlich sein. Auch wird sich die Situation für die Patienten durch eine Kostenübernahmemöglichkeit durch die Krankenkassen verbessern, da die Patienten die Kosten von teilweise mehreren hundert Euro im Monat bisher oftmals selber tragen mussten.
Hintergrund ist der, dass Cannabis bei verschiedenen Krankheiten wie chronischen Schmerzen, Parkinson, Multiple Sklerose, und sogar Krebs und Aids helfen soll.
Jedoch: Zwar hat der Bundestag beschlossen, dass Krankenkassen künftig für Cannabis zahlen müssen. Jedoch ist dies an strenge Voraussetzungen gebunden: Lediglich chronisch schwer kranken Patienten, bei denen andere Therapien nicht helfen, sollen Ärzte in Zukunft Hanf im Einzelfall verschreiben können.
Außerdem muss Cannabis laut Gesundheitsministerium nach Einschätzung des Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Die Kostenübernahme des vom Arzt verordneten Cannabis darf die Krankenkasse dann nur in Ausnahmefällen verweigern.
Genau hierin liegt nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept aber das Problem, dass viele Ärzte mit Cannabis als Medizin noch nicht vertraut sind und somit die Wirkung auf den Patienten nicht einschätzen können und somit im Zweifelsfall eventuell betroffenen Patienten doch kein Rezept für Cannabis ausstellen werden. In Deutschland geht man von ca. 800 000 Patienten aus.
Hier will die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept Hilfestellung leisten, nämlich Patienten den Kontakt zu qualifizierten Ärzten vermitteln, die mit den Wirkungen und eventuellen Nebenwirkungen von Cannabis vertraut sind und somit einschätzen können, ob der Patient wirklich auf ein Rezept angewiesen ist oder nicht.
Der BSZ e.V. konnte hierbei bereits Kontakt aufnehmen mit qualifizierten Ärzten in mehreren deutschen Städten, die mit Cannabis als Medizin vertraut sind. Weitere mit Cannabis als Medizin vertraute Ärzte können sich gerne bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept melden.
Auch will der BSZ e.V. Patienten Hilfestellung bieten, die z.B. von ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, bei denen jedoch die Krankenkasse die Kostenübernahme doch verweigert, indem der BSZ e.V. Kontakt vermittelt zu qualifizierten Rechtsanwälten im gesamten Bundesgebiet, die Patienten rechtlich bei der Durchsetzung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse unterstützen können.
Betroffene Patienten können sich der Interessengemeinschaft „Cannabis auf Rezept“ anschließen.
„Auch wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt Horst Roosen, Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“
Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.
Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.
Betroffene Patienten können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Interessengemeinschaft Cannabis auf Rezept beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
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