Dieselskandal: Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Im September 2015 gelangte der Dieselskandal in den USA an die Öffentlichkeit. VW hatte in seinen Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, welche die strengen US-Emissionsprüfungen austricksen konnte. Rund 600.000 Dieselfahrzeuge sollen mit diesem gesetzeswidrigen System ausgestattet worden sein.

Schnell stellte sich dann heraus, dass davon nicht nur in Amerika verkaufte Fahrzeuge  betroffen waren, sondern Autos die auf der ganzen Welt verkauft wurden. Ungefähr 8 Millionen Stück entfallen davon auf Europa. Betroffene Marken sind  Audi, Skoda, Seat und Porsche und Volkswagen.

Geprellte US Autokäufer verlangten Schadensersatz und die Rücknahme der Fahrzeuge, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Die amerikanischen Behörden präsentierten Volkswagen für das illegale Verhalten eine Rechnung im zweistelligen Milliardenbereich.  VW bekannte sich schuldig und akzeptierte alle Auflagen.

Käufer von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren können ihre Fahrzeuge nun an VW zurückverkaufen.  Autokäufer die ihre Autos nicht wieder an Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung von mindestens 5100.- US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen. Zusätzlich haben Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

In der offiziellen Sprachregelung ist daher das Wort Betrugssoftware tabu, wenn überhaupt wird von einer Schummel-Software gesprochen. Das klingt eher nach lässlicher Sünde und kann leichter vergeben werden.

VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging,  bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so. Von den für die Käufer positiven Urteilen ist aber offensichtlich noch keines rechtskräftig geworden.

Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Damit aber noch nicht genug, wie den Medien zu entnehmen war soll den Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, ab August die Verweigerung der Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung drohen.  Das Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll demnach künftig als ein „erheblicher Mangel“ gewertet werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt droht den Autobesitzern welche der Aufforderung nicht folgen, mit Konsequenzen: „Die letzte Möglichkeit ist natürlich dann auch, dass Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen.“

Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben.  VW verbreitet, dass das Update „keinen negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des Abgasrückführungssystems“ habe.

Der BSZ e.V. fordert eine Garantie, mit der VW für Folgeschäden die aus dem Update resultieren haftet. Eine solch Garantie will Volkswagen aber nicht abgeben. Die Polizei in Bayern rüstet deshalb ihre 500 VW-Autos deshalb vorerst nicht nach. Hintergrund laut der Zeitschrift „Focus“: Die Beamten im Bayerischen Innenministerium befürchteten, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung doch schneller kaputt gehen könnten.

VW-Kunden sind kaum in der Lage den Nachweis zu erbringen, dass entstehende Mängel an ihren Autos auf die Umrüstung zurückzuführen sind. Bei einer Garantie allerdings, müsste VW beweisen dass eventuelle auftretende Mängel nicht durch die Umrüstung entstanden sind.

„Der Betrug hätte verhindert werden können“: Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung  europäische Kunden zu entschädigen, wie  dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem BSZ e.V.

Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme  Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.

Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.

Der BSZ e.V.  fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  1. Auto zurück – Geld zurück.
  1. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt  können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

Hier können Sie kostenlos die Unterlagen als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Telefon: 06071-9816810

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