Viele Senioren erleiden bei Kapitalanlagen oft hohe Verluste

Der BSZ e.V. hat täglich Kontakt mit älteren Investoren die bei einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Die Fälle, in denen die Ersparnisse von Senioren vernichtet werden, machen meist keine Schlagzeilen, sind aber in ihrer Auswirkung für die Betroffenen und deren Familien oft von verheerendem Ausmaß. 

Gerade wegen der ständigen Aufforderung des Staates für das Alter finanziell vor zu sorgen, der sinkenden Höhe zu erwartender Rentenzahlungen und einer höheren Lebenserwartung, überrascht es nicht, dass ältere Menschen versuchen ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen. Alarmierend ist allerdings, dass es überproportional viele ältere Menschen sind die bei einer Kapitalanlage Verluste erleiden. Dahinter steckt System. Wie skrupellos die Beteiligten dabei zu Werk gehen, zeigt alleine schon die von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater  intern genutzte Bezeichnung für ältere Anleger: „AD“. Das Kürzel steht dabei diskriminierend für  alt und doof!

Senioren werden mit verlockenden Kapitalanlageangeboten geradezu bombardiert. Wie ein roter Faden ziehen sich die meist haltlosen Versprechen von hohen Renditen und null Risiko quer durch diese Angebote. Meist ist aber genau das Gegenteil der Fall und am Ende stehen verheerende Verluste.

Leider weiß niemand genau, wie viele ältere Menschen in Deutschland durch ungeeignete Kapitalanlagen ihre Ersparnisse verloren haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Nicht wenig ältere Menschen verheimlichen es, dass sie mit einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Sie schämen sich, geben sich selbst die Schuld und wissen oft auch nicht wen Sie um Hilfe bitten könnten.

Auch Banken und Sparkassen schrecken nicht davor zurück ihrer älteren Kundschaft ungeeignete Anlageprodukte zu verkaufen. Hohe Provisionen sind oft die treibende Kraft für den Verkauf solcher Anlagen.

Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung berücksichtigen.

Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren – bei freien Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

In Beratungsgesprächen bei Banken, Sparkassen und Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind.

Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen „Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen.

Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a

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Telefon: 06071-9816810

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