…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Seit kurzem, mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln für schwer kranke Patienten erweitert.
Außerdem soll der Medizinal-Hanfanbau durch eine staatliche „Cannabis-Agentur“ geregelt werden. Hierzu soll zunächst der Bedarf durch Importe gedeckt werden, aber auch in einiger Zeit ein Ausschreibungsverfahren starten, womit Cannabis für medizinische Zwecke auch in Deutschland angebaut werden können soll.
Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Es geht hier nicht um die völlige Freigabe und Legalisierung von Cannabis (die vom BSZ e.V. im Übrigen auch nicht unterstützt wird), sondern um die kontrollierte Freigabe gegenüber schwer kranken Patienten.
Bereits in der Vergangenheit wurde Medizinal-Hanf z. B. in der Krebsbehandlung, sowie auch z. B. bei Patienten mit Multipler Sklerose, Parkinson, oder auch bei Schmerzpatienten eingesetzt, allerdings war dies bisher nur in engen Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung möglich.
Durch das neue Gesetz sollen Ärzte dann Arzneimittel mit Cannabiswirkstoff ohne Sondergenehmigung verschreiben können, auch kommt zukünftig sogar eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse in Betracht, sofern der Patient z. B. über eine hohe Pflegestufe oder über einen hohen Behindertenstatus verfügt. Geeignete Patienten könnten dann in Zukunft Cannabis regulär in der Apotheke kaufen und die Kosten hierfür über die Krankenkasse abrechnen.
Der Bedarf hierfür könnte Schätzungen zufolge durchaus hoch sein und ca. 1 % der Bevölkerung betreffen, was bedeutet, dass ca. 800.000 Patienten in Zukunft von der Neuregelung profitieren könnten und als potenzielle Patienten in Betracht kommen.
Auch diverse Unternehmer, Bauern, Gärtner, Ärzte und Apotheker, die in diesem Bereich tätig sein wollen, rechnen mit starken Umsatzzuwächsen, um die zu erwartende Nachfrage zu bedienen.
Der BSZ e.V. weist daher aus aktuellem Anlass darauf hin, dass bei der Bewerbung für eine Medizinalhanf-Lizenz zahlreiche Fallstricke zu beachten sind, bei der sich Interessierte rechtlich absichern sollten.
Die Vergabe der Cannabis-Lizenzen wird wohl im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen, bei der nur wenige Bewerber am Ende eine der begehrten Lizenzen erhalten werden.
Hierfür sind aber, obwohl die Ausschreibung von der Cannabisagentur gegenwärtig (Stand 27.03.2017) noch nicht veröffentlicht wurde, vermutlich zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen:
So wird es vermutlich strenge Regularien geben, es wird voraussichtlich eine Gebühr für die Bewerbung fällig und es muss voraussichtlich weiteres Geld investiert werden.
Weiter werden vermutlich an die Geeignetheit des Bewerbers hohe Anforderungen zu stellen sein, das heißt, es muss sichergestellt werden, dass der Bewerber über die nötige Sachkunde für den Anbau verfügt und auch das Personal entsprechend geschult ist.
Außerdem wird der Verkaufspreis wohl von der „Cannabisagentur“ vorgeschrieben werden, d. h., der Bewerber bzw. Unternehmer wird gewährleisten müssen, dass der Verkaufspreis innerhalb des festgelegten Rahmens liegt.
Hohe Vorgaben dürften an die Reinheit des Medizinal-Hanfs und die Sicherheit gestellt werden, d. h., der erforderliche Wirkstoffgrad wird zu gewährleisten sein sowie vor allem auch, dass die Pflanzen nicht mit Schadstoffen verunreinigt sind, d. h., an Lagerung, Anbei und Ernte werden von Seiten der Cannabisagentur hohe Anforderungen gestellt werden.
Der Wirkstoffgehalt der Pflanzen wird wohl nachzuweisen sein und stichprobenartig überprüft werden, sodass sichergestellt werden kann, dass der Wirkstoffgehalt weder zu hoch noch zu niedrig ist. Genauere Details werden wohl in den nächsten Wochen oder Monaten bekannt werden, wenn die genauen Vorgaben des geplanten Ausschreibungsverfahrens durch die „Cannabis-Agentur“ noch bekannt werden.
Interessierte bzw. Unternehmer, die sich für eine Cannabis-Lizenz interessieren, sollten sich aber nach Ansicht des BSZ e.V. frühzeitig mit den rechtlichen Regularien vertraut machen, um rechtzeitig in den Marktbereich „Medizinalhanf“ einsteigen zu können und um die vorgegebenen rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können. Der BSZ e.V. arbeitet hier mit qualifizierten Anwaltskanzleien in Berlin, München, Hamburg und Heidelberg zusammen.
Wer sich mit den rechtlichen Regularien vertraut machen möchte, um in den Marktbereich „Medizinalhanf“ einsteigen zu können kann sich um die vorgegebenen rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können von den Vertrauensanwälten der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept beraten lassen und auch sein Angebot in die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept einfließen lassen.
Hier kann die Aufnahme als gewerbliches Fördermitglied zu der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept online beantragt werden. http://bit.ly/2pY6Bwq
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: info@bsz-ev.de
Internet: www.cannabisaufrezept.info