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Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung abgeschlossen hat und mit dem aktuellen Rückkaufswert unzufrieden ist, sollte sich unbedingt mit dem Thema Widerspruch beschäftigen. Bei einem erfolgreichen Widerspruch gibt es die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erklären, was bei einem Widerspruch zu beachten ist.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung
Wenn die Widerspruchsbelehrung des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann kann der Widerspruch auch heute noch erklärt werden. Der Bundesgerichtshof hat schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen als fehlerhaft beurteilt. Häufige Fehler in der Widerspruchsbelehrung sind:
Die für die Betreuung der Mitglieder der „BSZ e.V.Interessengemeinschaft Lebensversicherung“ zuständige Kanzlei verfügt über eine Datenbank, mit deren Hilfe sie sehr schnell und unkompliziert überprüfen kann, ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist.
Beiträge plus Zinsen zurückholen
Wenn der Widerspruch wirksam erklärt wurde, hat der Versicherungskunde Anspruch auf Rückzahlung seiner bisher für die Lebensversicherung oder die Rentenversicherung gezahlten Beiträge. Darüber hinaus kann er die Zinsen, die die Lebensversicherung mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, als sogenannten Nutzungsersatz verlangen. Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Ratenzahlungszuschläge muss die Versicherung dem Kunden ebenfalls vollständig erstatten. Anzurechnen ist dagegen der Versicherungsschutz, wie zum Beispiel der Risikoanteil der Prämie.
Mehrwert gegenüber dem Rückkaufswert von bis zu 40 %
Damit sich der Widerspruch wirtschaftlich lohnt, muss der Rückabwicklungsbetrag höher sein als der von der Gesellschaft mitgeteilte Rückkaufswert. Dieser Mehrwert wird für jeden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gesondert aufgrund dessen individueller Vertragsdaten und zusätzlich anhand verschiedener versicherungsmathematischer und betriebswirtschaftlicher Kennzahlen errechnet. Diesen Mehrwert berechnet die zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei anhand der konkreten Vertragsdaten überschlägig.
Eine beispielhafte Orientierung bieten die Werte aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2015 – IV ZR 448/14.
Der Rückkaufswert inklusive Überschussbeteiligung betrug in diesem Fall € 8.642,01. Aufgrund des Widerspruchs errechnete sich ein darüber gehender Anspruch in Höhe von € 3.152,50, was einem Mehrwert von 36 % entsprach.
Was leisten die Anlegerschutzanwälte dieser BSZ e.V. Interessengemeinschaft für Sie?
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung können Sie durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt kostenlos prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für den Widerspruch vorliegen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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