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Dieburg, den 15.05.2017: Im Jahr 2017 wurde der Cannabisanbau für Schwerkranke teilweise neu geregelt, worauf der BSZ e.V. nochmals hinweist. Hierbei können sich Bewerber bei der sog. „Cannabis-Agentur“ um eine Anbaulizenz in Deutschland bewerben.
Unternehmer suchen Medizinal-Cannabis-Anbauer aus dem Ausland und müssen sich beeilen! Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist aber, worauf der BSZ e.V. hinweist, bereits der 05.06.2017, Interessierte müssen sich also beeilen.
Medizinal-Hanf-Anbauer mit der nötigen Erfahrung aus dem Ausland wie z.B. Kanada, USA oder Israel seien darauf hingewiesen, dass sich mehrere deutsche Teams beim BSZ e.V. gemeldet haben,
die nicht die erforderliche Erfahrung von 50 kg Medizinalhanf pro Jahr haben (können) und daher noch Unternehmen mit der nötigen Anbauerfahrung aus dem Ausland für eine Zusammenarbeit suchen. Interessenten können sich dabei gerne an den BSZ e.V. wenden, die die Kontakte vermitteln kann.
Alternativen zur Anbau-Lizenz in Deutschland und Kroatien
Gibt es Alternativen im Medizinalhanf-Bereich, wird der BSZ e.V. des Öfteren gefragt?
Hier sollen Unternehmer darauf hingewiesen werden, dass z.B. in Kroatien vor einiger Zeit der Markt für Medizinal-Hanf neu geregelt wurde und sich hierbei im Bereich des Imports von Medizinal-Hanf nach Kroatien Möglichkeiten ergeben könnten. Der BSZ e.V. verfügt auch über Partner vor Ort in Kroatien mit Kontakt zu entsprechenden Entscheidungsträgern, so dass hier eine sinnvolle Interessenvertretung möglich wäre. Interessierte können sich ebenfalls an den BSZ e.V. wenden.
Ärzte und Kostenübernahme, Apotheken
Zahlreiche Anfragen an den BSZ e.V. aus der letzten Zeit von Patienten zeigen, dass Patienten immer noch Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der ihnen Medizinal-Hanf verschreibt. Hier will der BSZ e.V Hilfestellung leisten und den Kontakt zu den geeigneten Ärzten vermitteln.
Da es zu wenige Ärzte gibt, die Cannabis verschreiben und die wenigen Ärzte die das tun für die betroffenen Patienten schwierig zu finden sind, können sich betreffende Ärzte in die Empfehlungsliste der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept eintragen lassen. Diese Liste wird nicht veröffentlicht sondern dient ausschließlich zur Weiterempfehlung an betroffene Patienten.
Entsprechende Ärzte können sich hier online kostenlos anmelden.
Auch melden sich verstärkt Betroffene, die zwar ein Rezept erhalten haben, die Krankenkasse aber die Kostenübernahme verweigert. Diese seien darauf hingewiesen, dass der BSZ e.V. mit Anwaltskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen arbeitet, die bei verweigerter Kostenübernahme Hilfestellung leisten können.
Betroffene Patienten können sich hier anmelden.
Auch berichten betroffene Patienten seit einiger Zeit, dass sie zwar das Cannabis verschrieben bekommen haben, aber die Apotheken teilweise horrende Preise hierfür verlangen (vor allem durch die Portionierung). Hier können sich auch Apotheker aus dem In- und Ausland beim BSZ e.V. melden, die Betroffenen zu günstigen Konditionen den Medizinal-Hanf anbieten wollen.
Entsprechende Anbieter können hier Kontakt aufnehmen.
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In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch große Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept bei.
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