Marder in der neuen Wohnung – haftet der Verkäufer?

Ein akuter Marderbefall stellt einen Sachmangel dar.

Verkauft ein Eigentümer in Kenntnis eines akuten Marderbefalls eine Wohnung, so muss er dies dem Käufer gegenüber offenbaren. Dies gilt auch dann, wenn der Marder noch keine größeren Schäden verursacht hat.

Hat der Verkäufer aber den Verdacht, dass ein Marder aktiv sein könnte, dann muss er dies dem Käufer mitteilen. Tut er dies nicht, haftet er.

Autor

Philipp Krasa

Rechtsanwalt

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Hans-Vogel-Str. 2

90765 Fürth

Tel.: 0911 971870

Fax-Nr.: 0911 9718710

E-mail: recht@ra-sonntag.de

Internet: www.ra-sonntag.de

Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht 

Mitgeteilt durch:

www.ad-infinitum.online

Verwaltung und Sitz:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Vorstand Horst Roosen

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816810

Telefax 06071- 9816829

e-mail: info@ad-infinitum.online

Internet: www.ad-infinitum.online   + www.anwalts-toplisten.de

ad-infinitum unterstützen

ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.