Nur Anwälte können, was Anwälte können
Einige Kfz-Versicherer sind dazu übergegangen, die Schadensregulierungen von Haftpflichtschäden auf Versicherungsmakler zu übertragen. Dies ist nicht zulässig.
Der BGH hat entschieden, dass Schadensregulierungen nicht von Versicherungsmaklern durchgeführt werden dürfen. Die Vertretung fremder Rechtsangelegenheiten ist mit gutem Grund Anwälten vorbehalten. Diese sind unabhängig und vertreten die Interessen der Mandanten. Die Vergütung von Anwälten hängt nicht vom Erfolg oder Misserfolg der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Rechtsanwälte verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die bei fehlerhafter Beratung oder Vertretung den vollen Schaden ersetzt. Nur Anwälte verfügen über die erforderlichen Rechtskenntnisse auch und vor allem in Spezialgebieten, wie z. B. dem Versicherungsrecht.
Autor
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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