Wechselmodell – was nun?
Der BGH hat vor Kurzem entschieden, dass ein Wechselmodell (d. h. das Kind getrennter oder geschiedener Eltern verbringt gleich viel Zeit bei jedem Elternteil) auch gegen den Willen der Eltern angeordnet werden kann.
Allerdings konnte der BGH dies nicht selbst tun, sondern musste den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung an das zuständige Oberlandesgericht zurückverweisen. Dieses hatte das inzwischen 14-jährige Kind nicht angehört.
Ob der Wunsch des BGH auch in der Praxis so funktioniert, ist fraglich. Leider setzt ein Wechselmodell eine hohe Kooperation und Organisation der betreuenden Elternteile voraus. Ob dies aufgezwungen werden kann und ob es dann immer dem Wohl des Kindes entspricht, wird die zukünftige Entwicklung zeigen.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
E-mail: recht@ra-sonntag.de
Internet: www.ra-sonntag.de
Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht
Mitgeteilt durch:
Verwaltung und Sitz:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online + www.anwalts-toplisten.de
ad-infinitum unterstützen
ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.
Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.