Clerical Medical: Kunde erhält durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zusätzliches Geld aus Lebensversicherung
- Widerspruchsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen
- Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld
- Auch bereits beendete Lebensversicherungen bergen noch Guthaben
Während Lebensversicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Altersvorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
So lag es bei der CM-Lebensversicherung. Durch den Widerspruch erhält ein Lebensversicherungskunde oft mehr Geld als bei einer Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten Lebensversicherung. Das bedeutet, der Mandant erhielt sämtliche eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was der Lebensversicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungsnehmer zu. Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz wird dabei abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungsgemäß nur einen vergleichsweise geringen Posten dar.
So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebensversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So erhielt der Mandant mit Unterstützung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sicher und schnell innerhalb von nur 2 Monaten sein Guthaben.
Das bekommen Lebensversicherungskunden wieder:
- den Sparanteil des Versicherungsnehmers
- die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers
- Zinsen
Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht
Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach bestätigt.
Praxistipp
Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch können Sie Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten einreichen
Punkte für Ihre Check-Liste
Prüfen Sie:
- ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
- ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
- oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kostenfrei prüfen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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