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Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie unserer Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft einfach eine Finanzierungsanfrage!
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Finanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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