Warum die Altersvorsorge ein Milliardengrab ist.

Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert dabei viel Geld zu verlieren. Die Altersvorsorge ist ein  Milliardengrab. Anlegern entsteht ein jährlicher Schaden von knapp 50 Milliarden Euro.

Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht dabei  immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Der Graue Kapitalmarkt zieht immer noch  eine Ausplünderungsspur quer durch Deutschland.

Mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die Deutschen mit ,,grauen“ Finanzprodukten, wie offenen Immobilienfonds, in den Wind, die oft als langfristige Anlage zur Altersvorsorge verkauft werden. Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden 16 Milliarden Euro verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde.

Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Schlechte Beratung durch die Banken wird sich trotz aller gesetzlichen Bemühungen um einen verbesserten Anlegerschutz wahrscheinlich fortsetzen, bedauert man bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.  Diesem Zustand wird auch kein Finanzwächter und keine Aufsichtsbehörde einen Riegel vorschieben können.

Alleine der Verkauf von Schiffs- Film- und Medienfonds an Tausende privater Anleger,  die eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge suchten, ist nur der jüngste in einer langen Reihe von ähnlichen Fällen, in denen Anlegergelder vernichtet wurden. Professionelle Anlageberatung für eine individuelle Altersvorsorge  findet bei vielen Anbietern offensichtlich nur in der Werbung statt.

Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsstandards, sind keineswegs Einzelfälle und auch keine harmlosen Ausrutscher.

„Nein, das sind besonders schwerwiegende Verstöße, die unabsehbare Auswirkungen bei den betroffenen Anlegern haben,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.

Der überwiegende Teil der Finanzberater die ihre Kunden ja teilweise schon über viele Jahre hinweg kennen und beraten, würde mit Sicherheit  gerne eine anlegergerechtere Beratungsleistung erbringen. Das scheitert aber in der Regel an der Zielvorgabe der Bankmanager, die ihre Berater dazu anhalten so viele Produkte wie möglich zu verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich für den einzelnen Kunden eignen oder eben nicht. An erster Stelle stehen die Interessen der Bank!

Bei jeder Investition gibt es Risiken.

Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.

Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht, machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass zum Beispiel in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.

Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.

Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt jedoch nur selten.  Durch die Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen Anlagewünschen passt.

Trotz demonstrierender Kunden vor der eigenen Bankfiliale die man mit Lehman-Papieren über den Tisch gezogen hat, ist im Verhalten der an diesem Skandal beteiligten Banken,  keine Einsicht oder gar Änderung zu erkennen. Für den BSZ e.V. stellt sich die Frage nicht, welche Regeln da eigentlich gelten. Sind es die gesetzlichen Regeln der anlegergerechten Beratung oder sind es die Regeln der Banker, die ihre Mitarbeiter zu immer höheren Umsätzen antreiben um immer höhere Gewinne zu generieren.  Diese Zielsetzung geht mitten durch die deutsche Bankenlandschaft und ist der Tatsache geschuldet, dass die eigene Vergütung der Führungskräfte sich an ähnlich kurzfristigen Zielen orientiert, anstatt den Kunden eine maßgeschneiderte individuelle ordentliche Anlageberatung anzubieten.

So lange sich an der Beratungspraxis der Banken nichts ändert gilt es für Anleger  wachsam zu sein.

Die Aussage des Beraters, dass seine Anlageempfehlung Ihnen  fabelhafte Renditen bescheren werden, ist ohne Wert.  Er hat nämlich keine  Möglichkeit dafür den Beweis anzutreten. Im übrigen sind alle Anlagen, die er Ihnen anbietet absolut Top. Anlageprodukte die nicht funktionieren gibt es scheinbar nicht.

Nach dem die Prozessflut zu den so genannten ,,Schrottimmobilien“ gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken  welche  diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.

In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften.

Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden.

Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte.

Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.

Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.

Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! – Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

  • Die Untätigkeit vieler Anleger und die Angst jetzt noch „gutes“ Geld dem „schlechten“ hinterher zu werfen bilden den größten „Schutzschirm“ für die Banken und andere Vertriebspartner.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können.

Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.

Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes:

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun:

Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Der BSZ® e.V.  wird weiterhin durch eine offene Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn Sie mit fragwürdigen Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen.

Viele Anleger erfahren erst durch eine klare und unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den Polizeidienststellen Staatsanwälten und Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist die oft zwischen Tätern und Opfern bestehende Loyalität. Das erklärt die oft wütenden  verbalen Angriffe der Opfer dem BSZ e.V. gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte die Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte.

Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. kann aber auch immer mehr auf die Unterstützung durch die Betrogenen zählen.

Selbst aus den Reihen betrügerischer Anlagefirmen, werden dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von Insidern zugespielt.

Auf der anderen Seite wird sich der BSZ® e.V. wohl auch weiterhin  mit  Anwälten die den Verein  mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen auseinandersetzen müssen.

Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V. Abmahnverfahren die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden, oder wegen eines verirrten Links im Internet hohe Vertragsstrafen geltend gemacht werden.

Sie können den BSZ e.V. gerne mit einer Zuwendung unterstützen:

Sie können den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort “Abmahnung” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg

IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

Fazit des BSZ e.V.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter