Das Fernsehmagazin „PLUSMINUS“ testete ob die Diesel-Umweltprämie – wirklich ein guter Deal ist.
Der BSZ e.V. gibt hier eine gekürzte Fassung der schriftlichen Zusammenfassung des „PLUSMINUS“ Beitrags wieder. Der Autor des „Plusminus“ Beitrags, Michael Houben, erklärt in dem Filmbeitrag, dass es grundsätzlich zwei unterschiedliche Formen von Diesel- oder Umweltprämie gibt.:
Die Abwrackprämie.
Der Hersteller des Neuwagens zahlt diese Prämie, wenn ein Altfahrzeug wirklich verschrottet wird. Die übernimmt häufig der Autohändler, der den Neuwagen verkauft. Die Verschrottung des Altfahrzeuges ist Grundlage der Dieselprämie bei den Marken des VW-Konzerns, bei FORD, OPEL und FIAT. Andere Hersteller nehmen das Altfahrzeug in Zahlung und legen zusätzlich zum Ankaufspreis des Gebrauchtwagens eine (dann etwas kleinere) Umweltprämie oben drauf. So zum Beispiel TOYOTA, RENAULT oder BMW.“
In dem Plusminusbeitrag kommt auch der Professor Ferdinand Dudenhöffer von „Car Automotive Research“ an der Universität Duisburg-Essen zu Wort. Er erklärt im Beitrag: „Seit rund zwanzig Jahren zahlt niemand mehr den Listenpreis. Es gibt durchweg Rabattprogramme, mit denen die einzelnen Autohändler den tatsächlich zu zahlenden Preis drücken. Die Höhe dieser Rabatte variiert von Hersteller zu Hersteller, von Händler zu Händler, Modell zu Modell. Er ist bei sehr gefragten Modellen eventuell auch mal etwas niedriger, bei Ladenhütern etwas höher, wurde gerade in den letzten Monaten aber tendenziell höher.“ „Im Schnitt der dreißig meistverkauften Automodelle liegt er aktuell bei etwa 20 Prozent. Das bedeutet: Wer einen Wagen mit Listenpreis von 30.000 Euro kauft, kann in der Praxis Preise zwischen 23.000 und 25.000 Euro erwarten. Ganz ohne Diesel-Eintauschprämie.
Der „PLUSMINUS“ Beitrag erklärt warum das wichtig ist? Weil sich bei unserer Stichprobe herausgestellt hat, dass manche Händler bei Inanspruchnahme der Diesel-Prämie einen höheren Hauspreis verlangen und auch sonstige Rabatte kleiner ausfallen.
„Plusminus“ untersucht, ob sich die Umweltprämie lohnt. Reporter gehen zu mehreren Herstellern.
Bei VW wird aus den für den Kauf eines GOLF versprochenen 5000 Euro weniger als 4000 Euro effektive Prämie. Noch drastischer ist es bei OPEL: Dort erklärt uns der Verkäufer, wenn wir einen Opel ASTRA kauften, läge sein ‚Hauspreis‘ knapp 4000 Euro unter Listenpreis. Wenn wir die Umweltprämie in Anspruch nehmen wollten, könne er keine sonstigen Rabatte geben. Bei einer Umweltprämie von 5000 Euro schrumpft der dadurch erzielte Vorteil auf rund 1000 Euro. Da Opel diese Prämie als Abwrackprämie nur bei Verschrottung anbietet, lohnt sich das nur bei wirklich uralten praktisch schrottreifen Fahrzeugen.“
Für die Stichprobe verwendete „PLUSMINUS“ als Altfahrzeug einen acht Jahre alten VW Touran tdi mit gehobener Ausstattung.
Ein unabhängiger Gutachter hatte den Restwert vorab auf 8000 Euro geschätzt. Er sagte uns ganz klar: Wir sollten uns nicht verunsichern lassen, diesen Preis könne man bei Privatverkauf mit etwas Geduld auch heute noch nach der Diesel-Krise erzielen. Selbst wenn wir den alten Diesel bei einem Händler in Zahlung gäben, sollten wir auf keinen Fall weniger als 6.500 Euro als Kaufpreis akzeptieren. Der von uns besuchte Toyota-Händler versuchte, uns über den Tisch zu ziehen. Er ließ unseren Gebrauchten in seiner Werkstatt prüfen, bestätigte, dass er technisch in sehr gutem Zustand sei, meinte aber, ein gebrauchter Diesel sei heutzutage praktisch unverkäuflich. Zum ‚Beweis‘ hatte er ihn laut eigener Aussage in einer Gebrauchtwagenbörse für Autohändler (Wiederverkäufer) eingestellt, auf der normalerweise angeblich innerhalb weniger Minuten Gebote eingingen.
Nach zwanzig Minuten sei noch kein einziges Gebot gekommen, daher könne er unseren Gebrauchten nur mit höchstens 500 Euro in Zahlung nehmen. Nach längerer Verhandlung erhöhte er auf 1000 Euro. Bei 2000 Euro zusätzlicher Dieselprämie hätten wir unseren VW Touran also für insgesamt 3000 Euro abgeben sollen – ein mehr als schlechtes Angebot: Bei BMW war man uns gegenüber fairer. Der Wagen wurde auf immerhin 4800 Euro geschätzt. Zuzüglich 2000 Euro Dieselprämie sollten wir also insgesamt 6.800 Euro erhalten. Immerhin etwas mehr als der Händler-Restwert laut Gutachter- und das beste Angebot, das wir im Test erhalten hatten. Aber immer noch kein wirklich gutes Geschäft.
Das „PLUSMINUS“ Video kann hier angesehen werden. Das Video bleibt verfügbar bis 23.08.2018.
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/diesel-abgas-video-100.html
Der BSZ e.V. hatte in seinem Beitrag vom 22. August 2017 die Autohersteller aufgerufen, ihren guten Markennamen gerecht zu werden und ihren Deutschen Kunden die gleichen Entschädigungen wie den US-Kunden anzubieten.
Denn ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.
Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauer ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!
Wenn auch jetzt noch wie im „PLUSMINUS“ Beitrag gezeigt mit Prämien und Preisen die Kunden wieder über den Tisch gezogen werden, gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!
Außerdem vertreten mittlerweile auch viele Gerichte die Auffassung, wonach auch ein Software-Update die Abgaswerte nicht verbessern könne, denn die eingebaute Software habe allein den Zweck, niedrigere Abgaswerte vorzutäuschen. Die Genehmigung des Updates durch das Kraftfahrtbundesamt sei offensichtlich politisch motiviert und diene dem Schutz des jeweiligen systemrelevanten Motorenherstellers, so die Richter.
Auch muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt doch sowieso niemand mehr. Der BSZ Rat an die Autobauer: „Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu. Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern, die BMW-Raute, die AUDI-Ringe und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandel die Autofahrer welche den BSZ e.V. um Hilfe bitten, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
- Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.
- Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.
- Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
- Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
- Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.
- Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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