Sekt oder Selters? Den Sekt trinken oft die Anwälte – das Wasser die Mandanten.

Oft ist die Erstberatung beim Anwalt nichts anderes als ein Verkaufsgespräch. Sie schildern dem Anwalt Ihr Problem. Ist der Streitwert entsprechend hoch, kann der  Anwalt dann schon oft ohne weitere Nachfrage die Erfolgsaussichten als positiv beurteilen.

Bei Nachfragen des Mandanten, wird dieser mit einem wolkigen Juristendeutsch beeindruckt, dass ihn die eigentlich gestellte Frage vergessen lässt. Im Gespräch wir dann beiläufig das Vollmachtformular zur Unterschrift über den Tisch geschoben. Danach darf noch ein stattlicher Vorschuss geleistet werden. Wer jetzt glaubt, sein Rechtsproblem sei nun gelöst, irrt in vielen Fällen ganz gewaltig.

Glück hatten Sie wenn Ihr Rechtsanwalt….

  • Sie ausführlich über das Prozessrisiko aufgeklärt hat
  • Sie darüber informiert, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich ist
  • Sie ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hingewiesen hat
  • Ihnen empfohlen hat, den „sicheren Weg“ einzuschlagen
  • Ihnen alle Fragen zu der Anwaltsvollmacht ausführlich beantwortet hat
  • Ihnen erklärt warum er sich geeignet sieht den Fall zu übernehmen
  • mit Ihnen ausführlich den Fall besprochen hat
  • Ihnen die bereits bestehende Rechtsprechung erläutert hat
  • die Prozessaussichten gründlich geprüft und erläutert hat
  • stets für Sie erreichbar ist oder zuverlässig zurück ruft

Immer wieder verlieren Kapitalanleger viel Geld mit fragwürdigen Anlageprodukten.

Leider aber auch immer wieder bei dem Versuch, durch Rechtsanwälte ihr Geld zurückzuholen. Hintergrund ist in vielen Fällen, dass dies Kanzleien sind, die oft mehrere Tausend Geschädigte via Briefwerbung eingesammelt haben.  Viele Mandanten glauben, es gereiche ihnen zum Vorteil, wenn eine Kanzlei möglichst viele Mandanten in einem speziellen Fall vertritt. Genau das Gegenteil ist oft der Fall.

Wer jetzt denkt, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall, der irrt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Bei dem BSZ e.V. beklagen sich immer mehr Mandanten über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich (leider) beliebig fortsetzen. Auffällig ist, dass gerade im Bereich Bank-und Kapitalmarktrecht der Schwerpunkt der Unzufriedenheit der Mandanten liegt.

Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen – gerade gegen den eigenen Anwalt – kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein – sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften  und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich,  der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass  betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten  nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt nach Fallprüfung für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

Weitere Informationen können unter dem Stichwort „Anwaltsfehler“ kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Telefon: 06071-9816810

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