Hat sich die Generation der Erblasser vom sozialstaatlichen System gesellschaftlicher Solidarität verabschiedet?

Die Kapital- und Machtverteilung in unserer Gesellschaft wird auch durch die mehr oder weniger nicht vorhandene Erbschaftsteuer zu Gunsten der Superreichen beeinflusst. Das ist auch die Erklärung warum sich kaum ein Politiker an das Thema Erbschaftssteuer herantraut.

Es wird gerne damit argumentiert dass man mit der Erbschaftssteuer Familienbetriebe ruinieren und Arbeitsplätze gefährden würde. Diese ständige Wiederholung durch die Lobbyverbände der Familienunternehmen von der Gefährdung der Unternehmen und der Arbeitsplätze durch eine  Besteuerung der Unternehmensvermögen, wird mittlerweile sogar als Tatsache verkauft. Ein Schulbeispiel erfolgreicher Interessenpolitik von und für die Superreichen.

Mit der Kapitulation vor der Interessenpolitik einer kleinen Gruppe reicher Menschen verzichtet die Politik auf ein maßgebliches Instrument zur Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und  Initator von ad-infinitum. Offensichtlich hat man sich von dem sozialstaatlichen System gesellschaftlicher Solidarität schon längst verabschiedet.

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat 2012 in seinem Gutachten zur Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftssteuer festgestellt, dass es nur wenige Hinweise darauf gibt, „dass eine Verschonung von Betriebsvermögen geboten ist, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden“.

Die faktische Befreiung von Unternehmensvermögen von der Erbschaftssteuer ist eine Privilegierung der reichsten Bevölkerungsgruppe.

Erbschaften und Schenkungen sind  die Hauptursache zum familiären Vermögenszuwachs und lassen die Schere der Vermögensverteilung immer weiter auseinander gehen.

Soziale Gerechtigkeit ist auch die Korrektur ungleicher materieller Lebensbedingungen durch Instrumente staatlicher Umverteilung. Die Erbschaftssteuer war seit dem 19. Jahrhundert immer auch als ein Instrument gedacht, mit dem in den Prozess der Vermögenskonzentration korrigierend eingegriffen werden kann. In dem Minderheitenvotum zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsbesteuerung von Unternehmen vom Dezember 2014 wurde der Sozialstaatsgedanke der Erbschaftssteuer ebenfalls aufgegriffen. Die Erbschaftssteuer, so die drei Verfassungsrichter, diene nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern sei auch ein Instrument des Sozialstaates. Die Steuer solle verhindern, „dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst“. Quelle: by-nc-nd/3.0/

  • Die ungleiche Vermögensverteilung bedeutet, dass die Regierung nicht mehr die Interessen der ganzen Gesellschaft wahrnimmt.
  • Zu der vom Staat subventionierten Weitergabe von großen Vermögen von Generation zu Generation, kommt noch die staatliche Förderung eines skandalösen Niedriglohnsektors.

Einige „Reiche“ haben mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.

Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten.  Die Initiative muss aus der Gesellschaft selbst kommen.

„Arme“ könnten durch eine Erbschaft ihre Situation wesentlich verbessern.

Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute, denn die Deutschen erben wie nie zuvor!

Aber was tun, wenn man eigentlich gar  kein Erbe zu erwarten hat?  Ganz einfach man bewirbt sich um ein Erbe.

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen  Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung  zu einer Erbtante oder einem Erbonkel kommen?

Wer eine Erbschaft machen möchte oder einen Erben sucht, kann bei ad-infinitum online seine Kurzbewerbung einstellen. Je ausgefeilter diese Bewerbungsprofile ausfallen, desto leichter wird es den Erblassern gemacht, ihren persönlichen  Erben zu finden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

Auch Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Wer einen Erben sucht, kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen. Hinterlegt sind dort auch die Bewerbungsprofile der Erbanwärter.  Anhand dieser Informationen und der auf der Homepage von ad-infinitum eingestellten Kurzbewerbungen können  Erblassern konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Hier können Sie sich die Kurzbewerbungen ansehen,

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Hier können Sie Ihre Kurzbewerbung einstellen.

Hier können Sie ad-infinitum unterstützen

ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online