…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Der Unterhaltsvorschuss sichert die finanzielle Situation der Alleinerziehenden und die ihrer Kinder ab.
Rückwirkend zum 01.07.17 ist daher eine Neuregelung zum Unterhaltsvorschuss in Kraft getreten. Für die Zeit ab 01.07.17 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes bezahlt werden. Es gibt auch keine Höchstbezugsdauer mehr. Allerdings besteht zwischen dem Mindestunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss immer noch eine Differenz. Diese beträgt in der Regel etwas weniger als 100,00 EUR und kann gerichtlich neben dem Unterhaltsvorschuss geltend gemacht werden.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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