Lebensversicherungen: Ein Bündnis für das Leben geht in die Brüche!

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Lebensversicherungen: Ein Bündnis für das Leben geht in die Brüche!

Viele Verbraucher haben einst ein Produkt gekauft dessen genauen Preis Sie überhaupt nicht kannten, haben  aber trotzdem treu und brav  in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) bezahlt.

Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem Umfang geliefert würde war ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlten sie in den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt hatten (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein Geld restlos verloren!

Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben.

Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um dieses Produkt handelt es sich.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung steht bei den Verbrauchern an erster Stelle der Sicherheitsgedanke. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  (Dieburg) hatte schon vor vielen Jahren seiner Empörung über die Verbreitung der wissentlichen Falschinformationen über die absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen mit etlichen Berichten Ausdruck verleihen.

Bei Inflation oder Währungsreform sind die Verträge stets dahin. Dazu gesellt sich auch noch die Insolvenzgefahr so mancher Versicherer.   De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Wegen der aktuellen Zinspolitik wollen sich nun viele Lebensversicherungsgesellschaften von  ihren hochdotierten Altverträgen trennen, da man einfach nicht damit gerechnet hat, dass man auch einmal in eine Zinsfalle tappen könnte und die einst gegebene Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent nicht mehr erwirtschaften kann.

Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen und davon will man sich nun trennen.

Millionen von Altverträgen stehen nun zum Verkauf.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, stehen Chinesische Investoren, britische Großanleger und nordamerikanische Hedgefonds als Käufer bereit.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr. Man will sich von ihnen trennen, koste es was es wolle – und sei es die eigene Reputation.  Die Kunden sollten sich aber einmal fragen, warum Investoren diese Verträge kaufen und damit auch die Verpflichtung hoher Garantiezinszahlungen übernehmen. Worin liegt dann der Gewinn für diese Aufkäufer?

Ob die Belange der Versicherten bei diesen Deals gewahrt bleiben, wird zwar versprochen, aber bei Abschluss der Lebensversicherungsverträge vor vielen Jahren hat man ja auch alles Versprochen was die Kunden hören wollten, Hauptsache die Unterschrift war auf dem Vertrag.

Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezinsversprechen besitzt, sollte sich nicht davon trennen, wenn es keine zwingenden Gründe dafür gibt. 4% sind Heute eine klasse Verzinsung und daran sollte man festhalten.

Versicherte die finanzielle Verluste bei Kündigung von Kapital bildenden Versicherungen in Kauf nehmen mussten , von denen sie  nichts ahnten und die sich aus den Bedingungen auch nicht klar ergaben, sollten Ihre Vertragsunterlagen auf jetzt bestehende Ansprüche prüfen.

Gerade bei Kapitallebensversicherungen informiert kaum einer der Anbieter über die Abschlusskosten.  Da viele Versicherer nicht fair und klar über ihre Produkte und die Rechte der Verbraucher  informieren, können sich geschädigte Verbraucher mit der Bitte um Anspruchüberprüfung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte  gerne  an den BSZ e.V. wenden,

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Es gibt auch BSZ e.V. Vertrauensanwälte die für ihre Mandanten bei Lebensversicherungen  keinen Widerruf erklären.

Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine Rechtsprechung vorherrscht, welche bei einem Widerruf praktisch nicht mehr als die einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste zuspricht. Aus diesem Grunde fechten die betreffenden Rechtsanwälte die Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach Feststellung der Rechtsanwälte, welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.

Die mangelnden Renditen sind nicht auf die Lage im Kapitalmarkt zurückzuführen.

Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil mehr als ein Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der verbleibende Rest schafft es nicht einmal, langfristig einen Inflationsausgleich zu erwirtschaften.

Die Rechtsanwälte konnten zwischenzeitlich mit einigen, kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel belegt.

Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet, wird immer größer.

Die Anwälte raten daher allen Betroffenen, die fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag vergleichen die Rechtsanwälte das Versprochene mit dem tatsächlich Ausbezahlten. Die Differenz klagen die Anwälte im Regelfall ein.

Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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