Für Ihre Rechtsfragen gibt es jetzt die kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. als  Träger dieser neuen Dienstleistung, verspricht seinen Fördermitgliedern bei Rechtsproblemen bzw. Rechtsfragen eine kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte. Die Vertrauensanwälte treffen mit dem Fördermitglied des BSZ e.V. für die Erstberatung eine Gebührenvereinbarung, nach der der Mandant nichts zu zahlen hat!

Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  verweist auf Studien nach denen sich jedem Bundesbürger täglich mindestens drei Rechts-oder Finanzfragen stellt, die er selbst nicht beantworten kann. Da die hohen Anwaltskosten gescheut werden, wird das Problem meist intern mehr schlecht als recht gelöst oder das scheinbar billigste Angebot im Internet wahrgenommen.

Für Betroffene plötzlich und  unerwartet eintretender Ereignisse, wie zum Beispiel Probleme mit der Krankenkasse, der Pflegeversicherung, Fragen zur Rente, Fragen zum Erbrecht,  ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Auseinandersetzungen mit dem Job-Center, Probleme mit dem Vermieter, Forderungen des Finanzamts, Kapitalanlage gescheitert, Probleme mit der Krankenkasse oder unverständliche Behördenpost, dann stellt sich häufig die Frage, wie sie sich nun verhalten sollen und was zu tun ist.  An wen sollen sie sich wenden?

Guter Rat kommt meist nicht via Werbepost oder aus dem persönlichen Umfeld sondern ausnahmslos von einem auf das entsprechende Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!

  • Allerdings ist die Angst vor hohen Rechnungen bei den Rechtsuchenden sehr ausgeprägt und hält viele Menschen davon ab den Gang zum Anwalt anzutreten, obwohl das sie belastende Problem, eine anwaltliche Beratung mehr als rechtfertigen würde.
  • Der Rat eines Anwalts ist in jedem Falle wichtig, um sich vor Nachteilen zu schützen.
  • So können z.B. Schriftstücke vom Finanzamt  Fristen in Gang setzen, bei deren Versäumung Nachteile zu erwarten sind, denn Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht Verbrauchern leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der aber 75.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft gilt für 12 Monate.  Die Anzahl der Erstberatungen ist nicht  begrenzt.

Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost , Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon -und Fax-Nummer  und natürlich das anstehende Rechtsproblem.

Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden die Nachricht eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: „Fördermitglied – Kostenlose Erstberatung“.   (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort „Fördermitglied – Kostenlose Erstberatung“ auch gerne auf das

BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg

IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

D 64807 Dieburg

Telefon: 06071- 9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail: info@bsz-ev.de

www.fachanwalt-hotline.de

  • Rechtsanwälte, welche sich auf ein besonderes Rechtsgebiet spezialisiert haben und unseren Fördermitgliedern entsprechenden Rat erteilen möchten, können sich gerne bei dem BSZ e.V. melden. info@bsz-ev.de