…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Käufer eines Diesel-Fahrzeugs mit Schummelsoftware können davon ausgehen, dass Sie einer Täuschung aufgesessen sind.
Aber ein Anspruch durch eine Schädigung der Allgemeinheit etwa durch höhere Emissionswerte kann nach deutschem Recht nicht von einzelnen Fahrzeugkäufern geltend gemacht werden, urteilte das Landgericht Dresden. Das Gericht hat am Dienstag zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen.
Die Dresdner Richter sahen auch in den Pilotverfahren gegen den VW-Konzern keine Ansprüche, die über eine Nachbesserung durch ein Software-Update hinausgehen würden. Auch eine Wertminderung der betroffenen Diesel-Fahrzeuge sei nicht feststellbar.
Für den BSZ e.V. stellt sich nun die Frage ob es tatsächlich möglich ist, dass sich eine technische Manipulation für die Betroffenen Autokäufer in den USA anders auswirkt als für die Autokäufer in Deutschland?
Es ist nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.
Auch die politischen Parteien haben sich dem Thema Diesel und „reine Luft“ zugewandt. Von der totalen Verkehrswende, über die Stadt ohne Individualverkehr wird jede „Sau“ durch die Stadt getrieben. Dabei werden von Ministern der gleichen Partei unterschiedliche Meinungen vertreten. Der Wähler soll ja Auswahl haben.
Die Automobilindustrie sorgt mit für die grandiose Außenhandelsbilanz Deutschlands.
800.000 Menschen finden hier Arbeit und Lohn. Jetzt sind wir gerade dabei das alles gegen die Wand zu fahren. Mit Abmahnungen, Gerichtsurteilen, Fahrverboten und politischen Absichtserklärungen ist das Problem nicht zu lösen. Die Lösung liegt in den Händen der Deutschen Ingenieure. Darauf können wir nach wie vor vertrauen!
Diese Auseinandersetzung hat mit den wirklichen Verhältnissen in den Städten nicht mehr viel zu tun. Stickoxide in den Städten seien zu hoch, sagt zwar die Bundesumweltministerin gerne immer wieder laut. Doch mit dieser Aussage steht sie im Widerspruch zu den Fakten, die das ihr unterstellte Umweltbundesamt veröffentlicht. Dessen Daten sprechen eine andere Sprache. Sie bestätigen, was jeder auch wahrnehmen kann:
Die Werte für Luftschadstoffe sind in den vergangenen knapp 30 Jahren in den Städten dramatisch gesunken.
Das zeigen die Ergebnisse der Messungen, wie sie das Umweltbundesamt veröffentlicht. Das listet für jedermann gut sichtbar in nationalen Trendtabellen die Entwicklung der Emissionen seit 1990 auf, sauber nach den einzelnen Schadstoffen unterteilt. In der Tabelle für Stickstoffoxide finden wir für das Jahr 1990 bundesweit hochgerechnet noch einen Gesamtwert von 2.887 Tonnen Ausstoß.
Die Kurve in der Tabelle geht nach unten, die Werte sinken seit 27 Jahren kontinuierlich. Für das Jahr 2015 liest man in der Tabelle den Wert von 1.186 Tonnen pro Jahr ab. Das bedeutet: fast 40 % weniger Stickoxide in der Luft als 1990.
Interessant ist die Aufschlüsselung nach den einzelnen Quellen: Das verarbeitende Gewerbe nimmt einen sehr geringen Anteil ein, ebenso die Energiewirtschaft, also im wesentlichen die Kraftwerke. Hier haben sich die mit Millionaufwand eingebauten Filteranlagen bezahlt gemacht. Den größten Anteil hat naturgemäß der Verkehr. Dessen Anteil an den Stickoxiden geht am stärksten kontinuierlich zurück. Ein Ergebnis der Verbesserungen der Motorforschung und verbesserten Antriebstechnik im Automobilbau.
Halten wir fest: Die Luft in den Städten ist nach den Angaben des Umweltbundesamtes in den vergangenen 30 Jahren deutlich sauberer geworden.
Nimmt man jetzt noch die Aussagen von Fachärzten, nach denen die Stickoxid-Belastung kein Problem darstellt, bleibt die die Frage: Worüber reden wir eigentlich?
Die Frage stellt sich, was mit der aktuellen Diskussion bezweckt werden soll.
Wie kann es sein, dass ein Abmahnverein eine Schlüsselindustrie wie die Autobranche ins Wanken bringen kann? Mit dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) hat sich eine völlig aus dem Ruder gelaufene Abmahnindustrie zur Paralelljustiz entwickelt. Jetzt sehen wir das Ergebnis, wenn der Staat hoheitliche Rechte in private Hände legt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. und seit 1998 im Verbraucherschutz aktiv.
Viele Diesel-Fahrer haben sich von Rechtsanwälten einsammeln lassen um gegen ihre Autohersteller oder auch Händler zu klagen. Ob das in allen Fällen für die Autobesitzer von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten. Ein Riesengeschäft ist es jetzt schon für die Rechtsanwälte die hier massenhaft Mandanten eingesammelt haben. Hierfür müssen die Rechtsschutzversicherungen kräftig bluten.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen und zunächst einmal außergerichtlich mit dem entsprechenden Autobauer Kontakt aufzunehmen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.
Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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