…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Auch titulierte Ansprüche auf Unterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden (Zeitmoment) und der Unterhaltsschuldner davon ausgehen durfte, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgen wird (Umstandsmoment).
Für das Zeitmoment gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Das Umstandsmoment ist auch dann erfüllt, wenn der Schuldner monatliche Teilzahlungen geleistet hat und der Gläubiger dies widerspruchslos hinnimmt. Im vorliegenden Fall hatte der Gläubiger den Restbetrag länger als ein Jahr nicht vollstreckt und auch keine Abgabe einer neuen eidesstattlichen Versicherung verlangt.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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