Verwirkung von titulierten Unterhaltsansprüchen

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Verwirkung von titulierten Unterhaltsansprüchen

Auch titulierte Ansprüche auf Unterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden (Zeitmoment) und der Unterhaltsschuldner davon ausgehen durfte, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgen wird (Umstandsmoment).

Für das Zeitmoment gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Das Umstandsmoment ist auch dann erfüllt, wenn der Schuldner monatliche Teilzahlungen geleistet hat und der Gläubiger dies widerspruchslos hinnimmt. Im vorliegenden Fall hatte der Gläubiger den Restbetrag länger als ein Jahr nicht vollstreckt und auch keine Abgabe einer neuen eidesstattlichen Versicherung verlangt.

Autorin

Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

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90765 Fürth

Tel.: 0911 971870

Fax-Nr.: 0911 9718710

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