…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Weil der Staat seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und tatenlos zugeschaut hat, wie die Autokonzerne durch falsche Angaben über das Abgasverhalten Ihrer Autos, die Bürger sowohl in ihrer Gesundheit als auch finanziell massiv geschädigt haben, müssen nun Gerichte entscheiden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es um die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen und ob solche Fahrverbote ein rechtmäßiger Weg wären, auf dass die Luft in den Städten sauberer werde. Morgen am 27. Februar 2018 soll ein Urteil verkündet werden.
Zur Erinnerung:
Die Jagd auf den Diesel begann mit der Abgas Betrügerei bei Volkswagen. Umweltschützer haben den in den USA aufgedeckten Betrug mit einer manipulierten Software dazu genutzt um in Europa den Diesel generell in Verruf zu bringen. Mit einem Gerichtsurteil, welches künftige Fahrverbote in den Städten nicht ausschloss hat sich auch die öffentliche Meinung gedreht. Der Verkauf von Dieselfahrzeugen ist im freien Fall. Der Verkaufswert für gebrauchte Dieselfahrzeuge dramatisch eingebrochen. Der wirtschaftliche Schaden ist bereits beträchtlich und wird noch größer werden.
Über Jahrzehnte wurden Dieselfahrzeuge in Europa als ökonomischer und umweltfreundlicher als Benziner auch von der Regierung gefördert und subventioniert. An der Tankstelle ist Dieselkraftstoff wesentlich billiger als Benzin. Nun wird der „saubere Diesel“ aus den Autoprospekten zur Dreckschleuder auf unseren Straßen. Wahr ist aber auch, dass Dieselfahrzeuge wesentlich weniger Kraftstoff benötigen als vergleichbare Benzinmodelle, da sie den Kraftstoff effizienter verbrennen.
Unsere Regierung hat jahrelang geduldet, dass die Emissionsprüfungen so manipuliert wurden, dass sie mit gesetzlich festgelegten Grenzwerten übereinstimmten.
Diese Auseinandersetzung hat mit den wirklichen Verhältnissen in den Städten nicht mehr viel zu tun. Stickoxide in den Städten seien zu hoch, sagt zwar die Bundesumweltministerin gerne immer wieder laut. Doch mit dieser Aussage steht sie im Widerspruch zu den Fakten, die das ihr unterstellte Umweltbundesamt veröffentlicht. Dessen Daten sprechen eine andere Sprache.
Sie bestätigen, was jeder auch wahrnehmen kann: Die Werte für Luftschadstoffe sind in den vergangenen knapp 30 Jahren in den Städten dramatisch gesunken. Das zeigen die Ergebnisse der Messungen, wie sie das Umweltbundesamt veröffentlicht. Das listet für jedermann gut sichtbar in nationalen Trendtabellen die Entwicklung der Emissionen seit 1990 auf, sauber nach den einzelnen Schadstoffen unterteilt. In der Tabelle für Stickstoffoxide finden wir für das Jahr 1990 bundesweit hochgerechnet noch einen Gesamtwert von 2.887 Tonnen Ausstoß.
Die Kurve in der Tabelle geht nach unten, die Werte sinken seit 27 Jahren kontinuierlich. Für das Jahr 2015 liest man in der Tabelle den Wert von 1.186 Tonnen pro Jahr ab. Das bedeutet: fast 40 % weniger Stickoxide in der Luft als 1990.
Halten wir fest: Die Luft in den Städten ist nach den Angaben des Umweltbundesamtes in den vergangenen 30 Jahren deutlich sauberer geworden.
Von der totalen Verkehrswende, über die Stadt ohne Individualverkehr wird mittlerweile jede „Sau“ durch die Stadt getrieben. Warum erklärt uns niemand von der Fraktion „saubere Luft“ , dass der weitaus größte Teil des Feinstaubs in der Luft nicht von den Abgasen von Autos kommt, sondern ganz natürliche Ursachen hat, die auch nach einem Totalverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durchaus dafür sorgen können, dass der Grenzwert überschritten wird.
Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Weil der Gesetzgeber seine Aufgabe nicht wahrgenommen hat, fahren Dieselfahrzeuge auf unseren Straßen, die nur auf dem Papier gute Abgaswerte haben. Die Kunden waren der Meinung, ein umweltfreundliches Auto gekauft zu haben. Nun müssen Sie feststellen, dass sie massiv getäuscht wurden und dass ihr Fahrzeug jetzt auch noch ganz erheblich an Wert verloren hat.
Der Betrogene wird also bestraft und wirtschaftlich massiv geschädigt und der Betrüger kann mit staatlichen Prämien seinen Umsatz und seinen Profit erheblich steigern. So trägt man dazu bei, dass immer mehr Bürger erhebliche Zweifel am Rechtsstaat Deutschland haben. Justitia hat offensichtlich ihre Augenbinde abgelegt und ihre Waage hat scheinbar keinen gültigen Eichstempel mehr.
US-Käufer von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren können ihre Fahrzeuge an VW zurückverkaufen. Autokäufer die ihre Autos nicht wieder an Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung von mindestens 5100.- US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen. Zusätzlich haben Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.
Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging, bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so.
Bei dem BSZ e.V. und dem UTR fragt man sich was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal? Einen Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
Wie kann es sein, dass ein Abmahnverein eine Schlüsselindustrie wie die Autobranche ins Wanken bringen kann? Mit dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) hat sich eine völlig aus dem Ruder gelaufene Abmahnindustrie zur Paralelljustiz entwickelt. Jetzt sehen wir das Ergebnis, wenn der Staat hoheitliche Rechte in private Hände legt, sagt Horst Roosen.
Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und des UTR . Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
„Der Betrug hätte verhindert werden können“: Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung europäische Kunden zu entschädigen, wie dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem BSZ e.V. und dem UTR,
Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.
Der BSZ e.V. fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern endlich eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.
Das Problem um die manipulierten Dieselfahrzeuge wäre einfach zu lösen, wenn sich die Regierung dazu entscheiden könnte, den Autobauern die gleichen Auflagen wie es in den USA geschehen ist zu machen, wünscht sich Horst Roosen. Noch besser wäre es, die Autobauer würden dies freiwillig tun. Aber offensichtlich vertrauen die immer noch der schützenden Hand der Politik.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.
Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 24 Monate.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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