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Die Mietpreisbremse wird jetzt doch noch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Eine Zivilkammer des Landgerichtes Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig und hat beschlossen, die Vorschrift von den Karlsruher Richtern überprüfen zu lassen.
Das Berliner Gericht war der Auffassung, dass die Mietpreisbremse sowohl gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot als auch gegen den Gleichheitssatz verstößt.
Autor
Philipp Krasa
Rechtsanwalt
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