Ihr Anwalt hat Fehler gemacht? Sie haben den Schaden? Schadensersatz prüfen lassen!
Es gibt weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch.
Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.
Aber……….. schon bei der Anwaltswahl kann einiges schief gehen!
Wer zum Anwalt geht…….. sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen.
Ergebnis…… Ärger mit dem Anwalt!
„Mein Anwalt hat Mist gemacht“, – so wenden sich enttäuschte Mandanten an den BSZ e.V. und bitten um Hilfe. Die erhalten Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung von den mit dem BSZ e.V. kooperierenden auf Anwaltshaftung spezialisierten Rechtsanwälten.
Viele Anrufer beklagen sich…….. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte, Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
Niemand ist unfehlbar…….. auch Rechtsanwälte nicht !
Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.
Wann greift Anwaltshaftung ein…….. wann haftet ein Anwalt?
Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung).
Beispiele:
- fehlerhafte Rechtsberatung
- Frist versäumt
- falschen Antrag gestellt
- falsche rechtliche Beurteilung abgegeben
- unzureichenden Sachvortrag gehalten
- Beweisangebot vergessen
Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben (mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!
Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend und erschöpfend belehren…….. und hat ihn über mögliche wirtschaftliche Gefahren aufzuklären.
Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist…….. die allgemeine und umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten. Dieser darf darauf vertrauen, dass er über die maßgeblichen Gesichtspunkte und Umstände, die für sein ferneres Verhalten entscheidend werden können, eingehend beraten wird. Dem Mandanten sind die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und die damit jeweils verbundenen Risiken aufzuzeigen. Es ist dann Sache des Mandanten zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen (Verhandlung mit dem Gegner, Klage usw.) ergriffen werden.
Haben Gerichte in einer Rechtsfrage unterschiedlich entschieden…….. so muss auch hierüber aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten immer empfehlen, den „sicheren Weg“ einzuschlagen. Wird dieser sichere Weg nicht gewählt, ist der Rechtsanwalt zur Vermeidung von Haftungsrisiken gezwungen, seinen Mandanten hierauf ausdrücklich (schriftlich) hinzuweisen. Das Prinzip des sichersten Weges ist so zu verstehen, dass der Anwalt von mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen diejenigen zu treffen hat, welche drohende Nachteile am ehesten vermeiden. Sind dabei mehrere Möglichkeiten gegeben, so hat er diejenige zu wählen, die dieses Ziel am sichersten und gefahrlosesten erreicht.
Die Hinweispflicht beinhaltet…….. dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.
Wie geht man gegen den Anwalt vor?
Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den Rechtsanwalt.
Wie können die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Ihnen hierbei helfen?
Zunächst überprüft der Anwalt nach Erhalt der Unterlagen Ihren Fall auf schuldhaften Anwaltsfehler mit Schadensfolge. Bei festgestelltem Anwaltsverschulden könnte dieser Anwalt für Sie dann zunächst außergerichtlich versuchen, von Ihrem (vormaligen) Anwalt Schadensersatz zu erlangen. Erforderlichenfalls steht er Ihnen dann auch für die Führung eines Schadensersatzprozesses zur Verfügung.
Und dies alles bundesweit…….. Telefon, Fax, Mail etc. machen solches heute problemlos deutschlandweit möglich. Eines persönlichen Besprechungstermins in der Kanzlei bedarf es dabei normalerweise nicht, wäre aber immer möglich.
Übrigens…….. Es werden auch Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren Richtigkeit hin geprüft!
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist…….. und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.
Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt sind zwar sehr hoch – so muss der Mandant z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Um festzustellen ob gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen. Mit dieser Prüfung beauftragt der BSZ® geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben, setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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