Schulden in der Scheidung – werden sie berücksichtigt?

Es taucht bei Unterhaltsberechnungen immer wieder die Frage auf, ob Schulden zu berücksichtigen sind.

Während der Ehe laufende Ratenzahlungen haben die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, ohne dass es darauf ankommt, wofür die Schulden gemacht wurden. Bei Trennung und Scheidung ändert sich an der Situation nichts, so dass diese monatlichen Belastungen weiterhin bei der Festsetzung des Unterhalts zu berücksichtigen sind.

Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich zwar auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus. Ihnen fehlt der Bezug zur Ehe.

Unterhaltsansprüche haben aber nicht generell Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten. Es ist vielmehr eine umfangreiche Interessensabwägung erforderlich. Bei dieser sind Zweck der Verbindlichkeiten, Zeitpunkt und Art ihrer Entstehung, Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und Möglichkeiten, die monatlichen Schuldzahlungen eventuell zu reduzieren von Bedeutung.

Autorin

Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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