Grauer Star: PKV verweigert Kostenübernahme für notwendige OP.
BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten Patienten gegenüber Krankenversicherungen. Wird ein grauer Star nicht behandelt, kann das zur Erblindung führen. Dennoch verweigert eine PKV die Kostenübernahme.
Der graue Star ist eine Augenerkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Die gute Nachricht: Der graue Star lässt sich heute problemlos operieren und das Sehvermögen wird wieder vollständig hergestellt. Die Kosten für die OP übernimmt die Krankenkasse – sollte man meinen. „Leider ist das nicht immer der Fall und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den privaten Krankenkassen. Die sind aber in der Regel zur Übernahme der Kosten verpflichtet“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt. Das gilt umso mehr, wenn der privat Krankenversicherte in den sog. Notlagentarif abgerutscht ist.
Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete jetzt von einem dramatischen Fall: Ein 65-Jähriger leidet unter dem grauen Star. Sein Augenarzt rät dringend zur Operation. Denn ohne die OP droht der Mann zu erblinden. Doch die private Krankenkasse weigert sich, die Kosten für den notwendigen Eingriff zu übernehmen. Denn der 65-Jährige konnte sich den normalen Tarif seiner PKV nicht mehr leisten und ist in den Notlagentarif abgerutscht. Daher habe er keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die OP, teilt seine Krankenversicherung ihm mit. Dem Bericht zu Folge hält die PKV des Mannes, die Augenerkrankung auch nicht für akut. Der graue Star sei ein sukzessiver Prozess, der nicht lebensbedrohlich ist. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt hält die Argumentation der PKV für haarsträubend: „Wenn eine drohende Erblindung nicht akut ist, was dann? Mal ganz abgesehen davon, dass durch eine Erblindung auch Kosten entstehen.
Gegen solche Krankenversicherungen sollten sich die Versicherten wehren.“
In dem Fall des Mannes zeigt sich ein grundsätzliches Problem von vielen privat Krankenversicherten. Im Alter können sie die Beiträge nicht mehr stemmen. Am Ende landen sie im Notlagentarif und der Arztbesuch wird nur noch bei akuten Beschwerden von der PKV übernommen. „Streitpunkt ist regelmäßig, wann Beschwerden akut sind. Private Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme häufig in der Hoffnung ab, dass es der Versicherte ohnehin nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Doch genau das sollten die Versicherten tun. Häufig reicht es schon, seinen Forderungen durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, damit die PKV sieht, dass sie sich nicht so einfach vor der Kostenübernahme drücken kann“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt, der schon zahlreiche Verfahren gegen private Krankenkassen bzgl. der Behandlung geführt und gewonnen hat.
http://www.versicherung-zahlt-nicht.net bietet Fördermitgliedern der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ die Möglichkeit von den Vertrauensanwälten der Selbsthilfegemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.
Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bzw. Kassen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben. Besteht auf Seiten der Versicherten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.
Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.
Auch Sie wollen den Bescheid Ihrer Versicherung professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die Vertrauensanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Damit Sie nicht befürchten müssen, dass Ihnen schon Ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für Sie als Fördermitglied der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.
Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net